Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Die Entscheidung in dieser Angelegenheit wurde auf der VA-Sitzung am 12.08.2013 zurückverwiesen in den Fachausschuss. Der Rat hat dementsprechend die Entscheidung vertagt.

Durch Herrn Oliver Krull wurde angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Grundstücke der Flur 3, Flurstücke 36 und 37 in der Gemarkung Pisselberg, mit einer Größe von insgesamt 8.058 m², von der Stadt Dannenberg (Elbe) zu erwerben. Er zieht diese Fläche als Kompensationsfläche für die geplante Erweiterung seines Aquakulturbetriebes in Betracht. Als Maßnahme ist die Herstellung bzw. die Bereitstellung/Neugründung von Fledermausquartieren geplant. Für diese Grundstücke hatte Herr Krull bereits im Jahr  2008 ein Kaufangebot unterbreitet, sowie Frau Hildegund Fathmann-Gerdes im Jahr 2010. Seinerzeit wurde der Beschluss über den Verkauf dieser Fläche zurückgestellt (siehe Vorlage 31/341/2010).

Aus Sicht der Verwaltung sollte, sofern der Verkauf der Grundstücke erfolgen soll, eine öffentliche Ausschreibung in der örtlichen Presse erfolgen.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Rf Ramm fragt, ob stadteigene Regelungen für den Verkauf bestehen und spricht sich dafür aus, städtisches Grundeigentum ohne Notwendigkeit nicht zu verkaufen.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass Leitlinie der Stadt ist, Grundeigentum nicht ohne besonderen Grund zu verkaufen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Grundstücke werden nicht verkauft und die Stadt Dannenberg (Elbe) bleibt weiterhin Eigentümerin der Flächen.