Sitzung: 10.10.2013 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/204/2013
Die Entscheidung in dieser Angelegenheit wurde auf der VA-Sitzung am
12.08.2013 zurückverwiesen in den Fachausschuss. Der Rat hat dementsprechend
die Entscheidung vertagt.
Durch Herrn Oliver
Krull wurde angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Grundstücke der Flur 3,
Flurstücke 36 und 37 in der Gemarkung Pisselberg, mit einer Größe von insgesamt
8.058 m², von der Stadt Dannenberg (Elbe) zu erwerben. Er zieht diese Fläche als
Kompensationsfläche für die geplante Erweiterung seines Aquakulturbetriebes in
Betracht. Als Maßnahme ist die Herstellung bzw. die Bereitstellung/Neugründung
von Fledermausquartieren geplant. Für diese Grundstücke hatte Herr Krull
bereits im Jahr 2008 ein Kaufangebot
unterbreitet, sowie Frau Hildegund Fathmann-Gerdes im Jahr 2010. Seinerzeit
wurde der Beschluss über den Verkauf dieser Fläche zurückgestellt (siehe
Vorlage 31/341/2010).
Aus Sicht der
Verwaltung sollte, sofern der Verkauf der Grundstücke erfolgen soll, eine
öffentliche Ausschreibung in der örtlichen Presse erfolgen.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt der Vorlage.
Rf Ramm fragt, ob
stadteigene Regelungen für den Verkauf bestehen und spricht sich dafür aus,
städtisches Grundeigentum ohne Notwendigkeit nicht zu verkaufen.
FBL Hesebeck
erläutert, dass Leitlinie der Stadt ist, Grundeigentum nicht ohne besonderen
Grund zu verkaufen.
Nach kurzer
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Grundstücke werden nicht verkauft und die Stadt
Dannenberg (Elbe) bleibt weiterhin Eigentümerin der Flächen.