Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 16.05.2013 wurde die Variante mit einer Verschwenkung der jeweiligen Fahrbahn in den beiden Anliegerstraßen vorgestellt. Zum Abschluss der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, weitere Verkehrsberuhigungsmöglichkeiten in der Franz-Lübeck-Straße und in der Kantor-Schultz-Straße zu prüfen. Die Prüfung ergab folgendes Ergebnis: In der Franz-Lübeck-Straße können nur Pkw (Wendekreisradius 5,85m) und bedingt kleine Lieferfahrzeuge (Wendekreisradius 7,35) ohne Probleme wenden. Abhängig von der Lage der Wendekreise ergeben sich nur wenige Möglichkeiten für Parkplätze im Bereich der Wendeanlagen. Ein Grund hierfür sind die Grundstückszufahrten. Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass im Wendebereich nicht geparkt wird. Eine gesonderte Markierung der Wendeanlage auf der Fahrbahn ist nicht nötig.

Auch in der Kantor-Schultz-Straße können nur Pkw und kleine Lieferfahrzeuge wenden. Hier ist allerdings noch ein wenig mehr Platz als in der Franz-Lübeck-Straße für Parkplätze.

Es könnte allerdings nötig werden, dass zwei oder drei Bäume gefällt werden und deren Baumscheiben zugepflastert werden müssen. Dies ist abhängig von der Lage der Wendebereiche. Entsorgungsfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge könnten in beiden Straßen nicht ohne Zurückzusetzen wenden.

Lösungsvorschlag: Sackgassen mit Wendehammer im Bereich der Parkplatzflächen mit einem Überfahrtsbereich für Müll- und Feuerwehrfahrzeuge.

 

AV Siemke erläutert die Sachlage und den bisherigen Verfahrensablauf.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass die Anlieger über die Planungen informiert und um ihre Meinung gebeten worden sind. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vor Beginn der Sitzung verteilt. Etwa drei Viertel dieser Stellungnahmen sprechen sich gegen Sackgassenlösungen aus, sondern für den Verbleib des Bestandes und evtl. zusätzlichen baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wie Blumenkübel oder Bodenschwellen.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 18:40 Uhr um den etwa 40 anwesenden Anwohnern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Initiatoren der o.g. Unterschriftenliste, die sich für den Erhalt der jetzigen Verkehrsführung in der Franz-Lübeck-Straße aussprechen, erläutern, dass sie kein erhöhtes Verkehrsaufkommen spüren und eine Sackgassenlösung eine Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität bedeutet, indem die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke einschränkt wird und erforderliche Stellplätze wegfallen.

 

Herr Kornell hat eine Umfrage in der Kantor-Schultz-Straße durchgeführt. Danach sprechen sich 13 Anwohner für den Erhalt des Bestandes, 9 für eine Verkehrsverschwenkung, 6 für Bordschwellen und niemand für eine Sackgassenlösung aus. Auch hier wird der Wegfall von Stellplätzen negativ beurteilt. Er weist darauf hin, dass bei Sackgassenlösungen Notarztwagen die Straßen nicht durchfahren könnten und gewachsene Fahrgemeinschaften beeinträchtigt werden.

 

Anwohner der südlichen Bereiche weisen darauf hin, dass sie bei Sackgassenlösungen Richtung Innenstadt über die Ordasstraße und die Lüchower Straße fahren müssten und diese Strecke wesentlich gefährlicher ist, als über die Kochstraße.

 

Herr Nitscher und Herr Hoffheinz weisen darauf hin, dass in beide Straßen die Fahrbahnen südlich der Aufweitungen enger sind als nördlich davon und dass die dortigen schmalen Gehwege bei Gegenverkehr überfahrbaren werden. In diesen Bereichen entstehen insbesondere für Kinder gefährliche Verkehrssituationen.

 

Herr Wanke und Herr Sommerfeld weisen auf Lärmbelästigungen durch abgesackte Betonplatten und Gullis und klappernde Gullideckel in der Kantor-Schultz-Straße hin.

 

Herr Thiele-Schesier schlägt vor, beide Straße wie am Reiterstadion für den Durchgangsverkehr zu sperren.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:15 Uhr wieder.

 

Rf Ramm und Rh Herzog weisen darauf hin, dass die Verkehrszählung ergeben hat, dass täglich 650 Fahrzeuge die Franz-Lübeck-Straße durchfahren und insbesondere Kinder auf den schmalen Gehwegen gefährdet sind. Sie sehen in der Beruhigung der Wohnbereiche eine Verbesserung der Wohnqualität und eine Verringerung der Verkehrsgefährdungen insbesondere für Kinder.

 

Rh Herzog spricht sich dafür aus, ein Durchfahrtverbot zu testen und evtl. in Teilbereichen Spielstraßen einzurichten.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass Spielstraßen nur in abgegrenzten Bereichen mit geringem Verkehr und überwiegender Aufenthaltsfunktion in Betracht kommen.

 

Rh Schumacher, Rh Dr. Praetsch, Rh Tapper und Rh Krull befürworten einen Versuch, den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Lösung ist kostengünstig und kurzfristig umsetzbar.

 

Rh Block weist darauf hin, dass im Rotdornweg in Nebenstedt ein Durchfahrtsverbot besteht und dieses nicht beachtet wird. Er sieht die Stadt in der Pflicht, sichere Lösungen zu finden, um die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu schützen und Durchgangsverkehre aus Wohngebieten herauszuhalten.

 

Rf Ramm favorisiert ein Durchfahrtsverbot nicht, würde aber einem halbjährlichen Versuch zustimmen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

Anmerkung:

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) „kommen Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Solche Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden. Die Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Verkehrsberuhigte Bereich dürfen nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist“.

 

 


Beschluss:

Die Franz-Lübeck-Straße und die Kantor-Schultz-Straße sind für den Durchgangsverkehr zu sperren. Nach einen halben Jahr ist die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob in beiden Straßen Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) eingerichtet werden können.