Sitzung: 10.10.2013 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/346/2013
In der Sitzung des
Umwelt- und Bauausschusses am 16.05.2013 wurde die Variante mit einer
Verschwenkung der jeweiligen Fahrbahn in den beiden Anliegerstraßen
vorgestellt. Zum Abschluss der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, weitere
Verkehrsberuhigungsmöglichkeiten in der Franz-Lübeck-Straße und in der
Kantor-Schultz-Straße zu prüfen. Die Prüfung ergab folgendes Ergebnis: In der
Franz-Lübeck-Straße können nur Pkw (Wendekreisradius 5,85m) und bedingt kleine
Lieferfahrzeuge (Wendekreisradius 7,35) ohne Probleme wenden. Abhängig von der
Lage der Wendekreise ergeben sich nur wenige Möglichkeiten für Parkplätze im
Bereich der Wendeanlagen. Ein Grund hierfür sind die Grundstückszufahrten. Es
ist in jedem Fall darauf zu achten, dass im Wendebereich nicht geparkt wird.
Eine gesonderte Markierung der Wendeanlage auf der Fahrbahn ist nicht nötig.
Auch in der
Kantor-Schultz-Straße können nur Pkw und kleine Lieferfahrzeuge wenden. Hier
ist allerdings noch ein wenig mehr Platz als in der Franz-Lübeck-Straße für
Parkplätze.
Es könnte
allerdings nötig werden, dass zwei oder drei Bäume gefällt werden und deren
Baumscheiben zugepflastert werden müssen. Dies ist abhängig von der Lage der
Wendebereiche. Entsorgungsfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge könnten in beiden
Straßen nicht ohne Zurückzusetzen wenden.
Lösungsvorschlag:
Sackgassen mit Wendehammer
im Bereich der Parkplatzflächen mit einem Überfahrtsbereich für Müll- und
Feuerwehrfahrzeuge.
AV Siemke erläutert
die Sachlage und den bisherigen Verfahrensablauf.
FBL Hesebeck
erläutert, dass die Anlieger über die Planungen informiert und um ihre Meinung
gebeten worden sind. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vor Beginn der
Sitzung verteilt. Etwa drei Viertel dieser Stellungnahmen sprechen sich gegen
Sackgassenlösungen aus, sondern für den Verbleib des Bestandes und evtl.
zusätzlichen baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wie Blumenkübel oder
Bodenschwellen.
AV Siemke
unterbricht die Sitzung um 18:40 Uhr um den etwa 40 anwesenden Anwohnern
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Initiatoren der
o.g. Unterschriftenliste, die sich für den Erhalt der jetzigen Verkehrsführung
in der Franz-Lübeck-Straße aussprechen, erläutern, dass sie kein erhöhtes
Verkehrsaufkommen spüren und eine Sackgassenlösung eine Beeinträchtigung ihrer
Wohnqualität bedeutet, indem die Erreichbarkeit ihrer Grundstücke einschränkt
wird und erforderliche Stellplätze wegfallen.
Herr Kornell hat
eine Umfrage in der Kantor-Schultz-Straße durchgeführt. Danach sprechen sich 13
Anwohner für den Erhalt des Bestandes, 9 für eine Verkehrsverschwenkung, 6 für
Bordschwellen und niemand für eine Sackgassenlösung aus. Auch hier wird der
Wegfall von Stellplätzen negativ beurteilt. Er weist darauf hin, dass bei
Sackgassenlösungen Notarztwagen die Straßen nicht durchfahren könnten und
gewachsene Fahrgemeinschaften beeinträchtigt werden.
Anwohner der
südlichen Bereiche weisen darauf hin, dass sie bei Sackgassenlösungen Richtung
Innenstadt über die Ordasstraße und die Lüchower Straße fahren müssten und
diese Strecke wesentlich gefährlicher ist, als über die Kochstraße.
Herr Nitscher und
Herr Hoffheinz weisen darauf hin, dass in beide Straßen die Fahrbahnen südlich
der Aufweitungen enger sind als nördlich davon und dass die dortigen schmalen
Gehwege bei Gegenverkehr überfahrbaren werden. In diesen Bereichen entstehen
insbesondere für Kinder gefährliche Verkehrssituationen.
Herr Wanke und Herr
Sommerfeld weisen auf Lärmbelästigungen durch abgesackte Betonplatten und
Gullis und klappernde Gullideckel in der Kantor-Schultz-Straße hin.
Herr
Thiele-Schesier schlägt vor, beide Straße wie am Reiterstadion für den
Durchgangsverkehr zu sperren.
AV Siemke eröffnet
die Sitzung um 19:15 Uhr wieder.
Rf Ramm und Rh
Herzog weisen darauf hin, dass die Verkehrszählung ergeben hat, dass täglich
650 Fahrzeuge die Franz-Lübeck-Straße durchfahren und insbesondere Kinder auf
den schmalen Gehwegen gefährdet sind. Sie sehen in der Beruhigung der
Wohnbereiche eine Verbesserung der Wohnqualität und eine Verringerung der
Verkehrsgefährdungen insbesondere für Kinder.
Rh Herzog spricht
sich dafür aus, ein Durchfahrtverbot zu testen und evtl. in Teilbereichen Spielstraßen
einzurichten.
FBL Hesebeck
erläutert, dass Spielstraßen nur in abgegrenzten Bereichen mit geringem Verkehr
und überwiegender Aufenthaltsfunktion in Betracht kommen.
Rh Schumacher, Rh
Dr. Praetsch, Rh Tapper und Rh Krull befürworten einen Versuch, den
Durchgangsverkehr zu sperren. Die Lösung ist kostengünstig und kurzfristig
umsetzbar.
Rh Block weist
darauf hin, dass im Rotdornweg in Nebenstedt ein Durchfahrtsverbot besteht und
dieses nicht beachtet wird. Er sieht die Stadt in der Pflicht, sichere Lösungen
zu finden, um die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu schützen und
Durchgangsverkehre aus Wohngebieten herauszuhalten.
Rf Ramm favorisiert
ein Durchfahrtsverbot nicht, würde aber einem halbjährlichen Versuch zustimmen.
Nach kurzer
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Anmerkung:
Nach der Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) „kommen
Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) nur für einzelne Straßen oder für
Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in
Betracht. Solche Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden. Die
Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass
die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete
Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze
Straßenbreite erforderlich sein. Verkehrsberuhigte Bereich dürfen nur
angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist“.
Beschluss:
Die
Franz-Lübeck-Straße und die Kantor-Schultz-Straße sind für den
Durchgangsverkehr zu sperren. Nach einen halben Jahr ist die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen zu prüfen. Es ist zu prüfen, ob in beiden Straßen Verkehrsberuhigte
Bereiche (Spielstraßen) eingerichtet werden können.