Bgm Schulz berichtet, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Naturschutzbehörde die gesetzlich geschützten Biotope erfassen und kartieren wird. Dabei ist es in Einzelfällen erforderlich, Grundstücke im Außenbereich zu betreten und zu besichtigen. Der Landkreis teilt dazu mit, dass die Mitarbeiter der Firma Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, Lüneburg, berechtigt sind, für diese Aufgabe Grundstücke im Außenbereich zu betreten.