Bgm Harms berichtet, dass die Hinweisbeschilderung des Jagdgebietes durch Herrn Müller-Hauschildt vorgenommen wurde. Ein Antrag hierzu hat nicht vorgelegen. Mittlerweile soll durch die Videoüberwachung ein Wildereivergehen aufgedeckt worden sein. Hierzu kann er jedoch nichts Näheres berichten. Es stellt sich jetzt die Frage, ob die Schilder entfernt werden müssen, oder ob sie stehenbleiben können. Stellv. Bgm Dreyer ist der Ansicht, dass solche Schilder nicht einfach aufgestellt werden können.

Herr Donnerstag informiert darüber, dass für die Aufstellung eines Schildes auf Gemeindegrund immer eine Genehmigung erteilt werden sollte, zumal auch haftungsrechtliche und verkehrsrechtliche Fragen hierzu zu klären sind.

Nach kurzer Diskussion gibt Bgm Harms zur Kenntnis, dass er Kontakt mit der Verwaltung in dieser Angelegenheit aufnehmen und veranlassen wird, dass die Schilder bis Ende Oktober zu entfernen sind.