Beschluss: Geändert empfohlen

AV Grantz erteilt Frau Steckelberg das Wort und bittet sie um einen Bericht zum derzeitigen Sachstand.

 

Frau Steckelberg erläutert, dass laut Beschluss vom 24.09.2013 der Kontakt zum Verkehrsverein aufgenommen wurde, um gemeinsam eine Alternative zur Bettensteuer zu erarbeiten.

Es gab ein Gespräch mit dem Vorstand des Verkehrsvereines, dort wurde diskutiert, welche Möglichkeiten es anstelle der Bettensteuer gibt. Es wurde vereinbart, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) gemeinsam mit dem Verkehrsverein Hitzacker-Göhrde-Elbufer e.V. ein Schreiben verfasst, in dem die Situation der Stadt genau erläutert wird und um einen freiwilligen Verkehrsbeitrag anstelle der Bettensteuer oder eines festzusetzenden Fremdenverkehrsbeitrages gebeten wird, den der Verkehrsverein einziehen würde. Dieses Schreiben wird an rund 300 Betriebe in Hitzacker und Umgebung gesandt und hoffentlich eine Summe von 30.000 bis 50.000,- Euro einbringen. Soviel wäre notwendig, um die Einführung einer Bettensteuer oder eines Fremdenverkehrsbeitrages zu umgehen.

 

Dieser Summe gegenüber steht die Summe von 90.000,- Euro, diese wird jährlich im Ergebnishaushalt für den Tourismus in der Stadt Hitzacker (Elbe) ausgegeben, ohne die Ausgaben für das AZH, die Beteiligung an der VERDO GmbH oder touristische Investitionen im Finanzhaushalt.

 

Herr Wieczorek, der Vorsitzende des Verkehrsvereines Hitzacker-Göhrde-Elbufer e.V. erklärt, dass der Vorstand in seiner Sitzung am 10.10.2013 die Zusammenarbeit mit der Stadt Hitzacker (Elbe) in dieser Angelegenheit beschlossen hat. Von 9 Vorstandsmitgliedern waren 7 Mitglieder anwesend, somit handelt es sich um einen klaren Mehrheitsbeschluss. In der Sitzung wurde jedoch weiter diskutiert, dass der Verkehrsverein sich bereits im April bereit erklärt hat, bei einer möglichen Findung von Ideen und Alternativen behilflich zu sein.

Seinerzeit gab es von Seiten der Stadt keine Rückmeldung. Zukünftig wünsche der Verkehrsverein eine frühzeitige Beteiligung und Information durch die Stadt bei touristischen Belangen. Unter dieser Voraussetzung ist der Verkehrsverein gern bereit sich der Erhebung einer freiwilligen Verkehrsabgabe anzunehmen.

 

Der Verein hat sich als Ziel die Summe 55.000,- Euro vorgenommen, es werden rund 300 Betriebe angeschrieben und mit freiwilligen Abgaben von 50,- bis 1.000,- Euro kalkuliert, je nach Größe des Betriebes und Bedeutsamkeit des Tourismus. Der Verkehrsverein kann für diese Summe jedoch keine Haftung oder Garantie übernehmen, so Herr Wieczorek weiter.

Er teilt mit, dass dem Verkehrsverein mittlerweile die Adressunterlagen von der Verwaltung vorgelegt wurden und die Vorbereitungen bereits angelaufen sind.

 

Zum Start der Erhebung sollte es eine Pressekonferenz von Stadt und Verkehrsverein gemeinsam mit Vertretern der IHK und der Dehoga geben, um die Betriebe schon im Vorwege zu informieren und auf das Anschreiben vorzubereiten, so Herr Wieczorek abschließend.

 

AV Grantz kann das Ärgernis mit der Hektik zum Jahresende gut nachvollziehen, dennoch ist es dringend notwendig eine Lösung zu finden. Er ist erfreut über die Gesprächsergebnisse der Verwaltung und des Verkehrsvereins.

 

Frau Steckelberg entschuldigt sich im Namen der Verwaltung, dass nicht frühzeitiger auf das Schreiben des Verkehrsvereins eingegangen wurde.

 

Der Vorschlag der Verwaltung ist, dass mit dem Verkehrsverein eine Vereinbarung geschlossen wird. Die Weiterleitungssumme von 40.000,- Euro sollte erreicht werden, um den Haushalt der Stadt zu entlasten. Der Entwurf dieser Vereinbarung soll zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 02.12.2013 und zur Ratssitzung am 12.12.2013 vorliegen, damit die Vereinbarung ab dem 01.01.2014 greifen kann.

Frau Steckelberg und der Verkehrsverein hoffen, dass zu den genannten Sitzungsterminen bereits viele positive Rückmeldungen der hiesigen Betriebe vorliegen. Die Verwaltung hält es für erforderlich andernfalls den Beschluss der Vorlage vom 24.09.2013 zur Einführung einer Bettensteuer dem VA und dem Rat zum Beschluss zu empfehlen.

 

Rh Dr. Jastram fragt nach der steuerrechtlichen Behandlung dieser freiwilligen Abgabe.

 

Herr Wieczorek erklärt, dass er diesbezüglich mit dem Finanzamt in Kontakt getreten ist.

Die Gemeinnützigkeit des Verkehrsvereins ist aus mehreren Gründen leider nicht gegeben und somit ist dem Verkehrsverein auch nicht die Ausstellung von Spendenbescheinigungen möglich, jedoch können die Betriebe diesen Beitrag als Betriebs- oder Werbeausgabe geltend machen.

 

Frau Steckelberg ergänzt, dass auch ein Umweg über die Stadt Hitzacker (Elbe) rechtlich keine Spendenquittungen ermöglicht. Jedoch gibt es die von Herrn Wieczorek aufgezeigte Möglichkeit für die Betriebe den Beitrag bei der Steuer abzusetzen. Hierzu erfolgt die Kontaktaufnahme zur Stadt Oldenburg. Dort verfährt man ebenfalls über die Erhebung eines freiwilligen Beitrages von Betrieben. Deshalb wurde die Satzung über die Erhebung einer Bettensteuer wieder aufgehoben. Sie hofft, dass man die dortigen Erfahrungen positiv in die Erhebung hier vor Ort einfließen lassen kann.

 

AV Grantz erläutert, dass die Betriebe den freiwilligen Beitrag somit nicht als Spende sondern als Betriebsausgabe geltend machen müssen. Er ist jedoch der Ansicht, dass man sich die Erläuterung vom Finanzamt zur Absicherung schriftlich geben lassen sollte.

 

Rh Schulz fragt, ob auch größere Unternehmen wie IWM, Ceratizit und WZT, die nicht direkt vom Tourismus profitieren in die Erhebung genommen werden.

 

Herr Wieczorek erklärt, dass auch diese Betriebe bzw. Unternehmen angeschrieben werden und in der Berechnung berücksichtigt sind. Auch diese Unternehmen profitieren seiner Ansicht indirekt vom Tourismus z.B. durch ein sauberes Stadtbild, Vorhaltung von Hotels und Gaststätten. Es zählen letztendlich doch die Verbundenheit mit der Stadt und der Wille nach positiven Veränderungen, so Herr Wieczorek abschließend.

Der Ausschuss fasst folgende

 

Beschlussempfehlungen:

 

a) Die Stadt Hitzacker (Elbe) schließt eine Vereinbarung mit dem Verkehrsverein Hitzacker-Göhrde-Elbufer e.V., in der dieser sich verpflichtet eine freiwillige Verkehrsabgabe von Betrieben, die vom Tourismus profitieren, einzuziehen und an die Stadt Hitzacker (Elbe) weiterzuleiten. Die weiterzuleitende Abgabe soll einen Betrag von 40.000 € erreichen.
Die Vereinbarung ist dem VA Hitzacker zum 02.12.2013 vorzulegen.

Ja: 3   Enthaltungen: 2

b) Sollte bis zum 02.12.2013 keine entsprechende Erklärung des Verkehrsvereins Hitzacker vorliegen, wird die Satzung über die Erhebung einer Kultur- und Tourismusabgabe gemäß Vorlage zum TWUJH 24.09.2013 beschlossen.

Ja: 3  Nein: 1 Enthaltung: 1

 

 


Beschlussempfehlungen:

 

a) Die Stadt Hitzacker (Elbe) schließt eine Vereinbarung mit dem Verkehrsverein Hitzacker-Göhrde-Elbufer e.V., in der dieser sich verpflichtet eine freiwillige Verkehrsabgabe von Betrieben, die vom Tourismus profitieren, einzuziehen und an die Stadt Hitzacker (Elbe) weiterzuleiten. Die weiterzuleitende Abgabe soll einen Betrag von 40.000 € erreichen.
Die Vereinbarung ist dem VA Hitzacker zum 02.12.2013 vorzulegen.

Ja: 3   Enthaltungen: 2

b) Sollte bis zum 02.12.2013 keine entsprechende Erklärung des Verkehrsvereins Hitzacker vorliegen, wird die Satzung über die Erhebung einer Kultur- und Tourismusabgabe gemäß Vorlage zum TWUJH 24.09.2013 beschlossen.

Ja: 3  Nein: 1 Enthaltung: 1