Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Herr Donat hat mit Schreiben vom 15.09.2013 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue verzichtet. Somit endet gemäß § 52 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Mitgliedschaft im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue.

Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Rat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Auf den freien Sitz rückt Herr Herbert Schaper-Biemann, Lange Straße 25, 29481 Karwitz – OT Nausen als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages Sozial Oekologische Liste Elbtalaue – SOLi -   nach.

 

Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Martin Donat im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue durch Verzicht endet.