Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Herr Fecho erläutert den Sachverhalt.

Der Rat der Gemeinde Zernien hat in seiner Sitzung am 27.06.2013 beschlossen, dass Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Breiter Sand einzuleiten. Durch die Änderung werden alle reinen Wohngebiete (WR) aufgehoben und durch allgemeine Wohngebiete (WA) ersetzt, es wird ein Ausbau der Dachgeschosse entsprechend der Niedersächsischen Bauordnung allgemein zugelassen und es werden die Baulinien, die auf den Grundstücken südlich der Dorfstraße festgesetzt sind, aufgehoben.

 

Zu a)

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 17.08.2013 bis einschließlich 17.09.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans Breiter Sand – 3. Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 07.08.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 17.09.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und der e.on Avacon vorgebracht.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, wurde von den Bürgern Marriott, Drzyga, Harder und Mose aus Fließau eine gemeinschaftliche Stellungnahme vorgetragen; welche ebenfalls vom Rat der Gemeinde Zernien abzuwägen ist.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und der e.on Avacon, sowie die der Bürger Marriott, Drzyga, Harder und Mose, ist das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Breiter Sand soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Herr Böhme vom Büro plan.B erklärt im Vorwege, dass in dem Bebauungsplan Breiter Sand in den 60iger Jahren ein reines Wohngebiet festgesetzt worden ist. Die vorhandene Bebauung stammt ebenfalls aus dieser Zeit und ist teilweise bereits modernisierungsbedürftig.

Mittlerweile werden dort, neben dem Wohnen, auch nicht störende Gewerbebetriebe betrieben. Eine solche Nutzung ist in einem reinen Wohngebiet nicht erlaubt und wird vom Landkreis Lüchow-Dannenberg beanstandet. Mit der Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet wird das Ortsrecht lediglich an die Bestandsituation angepasst.

 

Von den Bürgern des Ortes Fließau wird befürchtet, dass um den Ortsteil ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen entstehen könnte. Die Befürchtungen, dass der Schutzstatus eines allgemeinen Wohngebietes gegenüber einem reinen Wohngebiet sinkt, sind unbegründet. Bei den einzuhaltenden Abstandsregelungen werden reines und allgemeines Wohngebiet ganzheitlich betrachtet.

Herr Böhme erläutert, dass mit einer Ausweisung eines Vorranggebietes nicht zu rechnen ist, da um Fließau herum ein großes EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist und somit der Bau von Windenergieanlagen nicht zu befürchten ist.

Stellv. Bgm Beutler wird dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen, da für jeden, der dort gebaut oder hingezogen ist, bekannt war, dass es sich um ein reines Wohngebiet handelt und der Landkreis dieses Gewerbe seit etlichen Jahren duldet. Des Weiteren hat die Gemeinde in der letzten Ratssitzung die Angelegenheit an sich gezogen und die Kosten für die B-Plan Änderung werden somit auf alle Bürger umgelegt.

Bgm Schulz ergänzt, dass der Landkreis erst bauordnungsrechtlich eingegriffen hat, nachdem die Betreiber des Gartencafés bauliche Veränderungen an ihrem Gebäude vornehmen wollten und hierzu einen Bauantrag eingereicht haben.

Rh U. Beutler erklärt ebenfalls, seine Zustimmung nicht zu geben, da hier illegales Tun legalisiert wird und auch einige Bürger mit dieser Bauleitplanung nicht einverstanden sind.

Rf Mahnke bemerkt, dass nicht unbedingt im Vorwege bekannt ist, welche Nutzungen zulässig sind.

Herr Böhme weist nochmals darauf hin, dass die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes lediglich die jetzige Bestandssituation widerspiegelt.

 

Nach eingehender Diskussion fasst der Rat Zernien folgenden

 


Beschluss:

Zu a)      Die Stellungnahmen gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b)     Der Bebauungsplan Breiter Sand – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.