Sitzung: 01.10.2013 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2
Vorlage: 30/416/2013
Herr Fecho erläutert den Sachverhalt.
Der Rat der Gemeinde Zernien hat in seiner
Sitzung am 27.06.2013 beschlossen, dass Verfahren zur 3. Änderung des
Bebauungsplans Breiter Sand einzuleiten. Durch die Änderung werden alle reinen
Wohngebiete (WR) aufgehoben und durch allgemeine Wohngebiete (WA) ersetzt, es
wird ein Ausbau der Dachgeschosse entsprechend der Niedersächsischen Bauordnung
allgemein zugelassen und es werden die Baulinien, die auf den Grundstücken
südlich der Dorfstraße festgesetzt sind, aufgehoben.
Zu a)
Das Verfahren wurde im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
In der Zeit vom 17.08.2013 bis
einschließlich 17.09.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans Breiter Sand – 3.
Änderung mit der Begründung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 07.08.2013
wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB aufgefordert, bis zum 17.09.2013 eine Stellungnahme zu der Planung
abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und der
e.on Avacon vorgebracht.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes, gem. § 3 Abs. 2 BauGB, wurde von den Bürgern Marriott, Drzyga,
Harder und Mose aus Fließau eine gemeinschaftliche Stellungnahme vorgetragen;
welche ebenfalls vom Rat der Gemeinde Zernien abzuwägen ist.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahmen des
Landkreises Lüchow-Dannenberg, der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und der e.on
Avacon, sowie die der Bürger Marriott, Drzyga, Harder und Mose, ist das
Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Breiter Sand soweit abgeschlossen, dass
der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Herr Böhme vom Büro plan.B erklärt im
Vorwege, dass in dem Bebauungsplan Breiter Sand in den 60iger Jahren ein reines
Wohngebiet festgesetzt worden ist. Die vorhandene Bebauung stammt ebenfalls aus
dieser Zeit und ist teilweise bereits modernisierungsbedürftig.
Mittlerweile werden dort, neben dem
Wohnen, auch nicht störende Gewerbebetriebe betrieben. Eine solche Nutzung ist
in einem reinen Wohngebiet nicht erlaubt und wird vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg beanstandet. Mit der Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet
wird das Ortsrecht lediglich an die Bestandsituation angepasst.
Von den Bürgern des Ortes Fließau wird
befürchtet, dass um den Ortsteil ein Vorranggebiet für Windenergieanlagen
entstehen könnte. Die Befürchtungen, dass der Schutzstatus eines allgemeinen
Wohngebietes gegenüber einem reinen Wohngebiet sinkt, sind unbegründet. Bei den
einzuhaltenden Abstandsregelungen werden reines und allgemeines Wohngebiet
ganzheitlich betrachtet.
Herr Böhme erläutert, dass mit einer
Ausweisung eines Vorranggebietes nicht zu rechnen ist, da um Fließau herum ein
großes EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist und somit der Bau von
Windenergieanlagen nicht zu befürchten ist.
Stellv. Bgm Beutler wird dem
Satzungsbeschluss nicht zustimmen, da für jeden, der dort gebaut oder hingezogen
ist, bekannt war, dass es sich um ein reines Wohngebiet handelt und der
Landkreis dieses Gewerbe seit etlichen Jahren duldet. Des Weiteren hat die
Gemeinde in der letzten Ratssitzung die Angelegenheit an sich gezogen und die
Kosten für die B-Plan Änderung werden somit auf alle Bürger umgelegt.
Bgm Schulz ergänzt, dass der Landkreis
erst bauordnungsrechtlich eingegriffen hat, nachdem die Betreiber des
Gartencafés bauliche Veränderungen an ihrem Gebäude vornehmen wollten und
hierzu einen Bauantrag eingereicht haben.
Rh U. Beutler erklärt ebenfalls, seine
Zustimmung nicht zu geben, da hier illegales Tun legalisiert wird und auch
einige Bürger mit dieser Bauleitplanung nicht einverstanden sind.
Rf Mahnke bemerkt, dass nicht unbedingt im
Vorwege bekannt ist, welche Nutzungen zulässig sind.
Herr Böhme weist nochmals darauf hin, dass
die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes lediglich die jetzige
Bestandssituation widerspiegelt.
Nach
eingehender Diskussion fasst der Rat Zernien folgenden
Beschluss:
Zu a) Die
Stellungnahmen gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB werden entsprechend des
Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu
b) Der Bebauungsplan Breiter Sand – 1. Änderung wird als
Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.