Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2012 die 1. Satzungsänderung mit neuen Aufwandsentschädigungen beschlossen. Dabei ist versehentlich die Aufwandsentschädigung für den Prüfer von Leinen und Gurten entfallen. Diese umfangreiche Tätigkeit wird von einer Person für alle Wehren im Samtgemeindebereich ausgeübt. Die Aufwandsentschädigung beträgt 8,00 € /mtl.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue.