Sitzung: 30.09.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27
Vorlage: 40/337/2013
Der Samtgemeinderat
hat in seiner Sitzung am 20.12.2012 die 1. Satzungsänderung mit neuen
Aufwandsentschädigungen beschlossen. Dabei ist versehentlich die
Aufwandsentschädigung für den Prüfer von Leinen und Gurten entfallen. Diese
umfangreiche Tätigkeit wird von einer Person für alle Wehren im
Samtgemeindebereich ausgeübt. Die Aufwandsentschädigung beträgt 8,00 € /mtl.
Ohne Aussprache
fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Samtgemeinderat
beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über
Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde
Elbtalaue.