Sitzung: 30.09.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: 30/311/2013
Die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen wird
zunehmend durch die Folgen des demografischen Wandels gefährdet. Arbeitsplatzverlust
und Abwanderung, Alterung der Bevölkerung und die damit verbundene veränderte
Nachfrage führen dazu, dass viele kleinere Städte und Gemeinden die
Tragfähigkeit der Daseinsvorsorgeeinrichtungen für sich und ihr Umland nicht
dauerhaft gewährleisten können. Die kostenbedingte Aufgabe dieser wichtigen
örtlichen Bezugspunkte bedeutet erhebliche Funktions- und
Attraktivitätsverluste für die Versorgung der Bevölkerung und auch für das
städtebauliche Umfeld.
Um eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung zu
vermeiden und den Erhalt der Daseinsvorsorge zu sichern, ist es erforderlich,
dass die Kommunen ihre Kräfte und Ressourcen bündeln, um gemeinsame Lösungen zu
erarbeiten. Hierzu ist es erforderlich, ein verbindlich abgestimmtes
Entwicklungs- und Handlungskonzept auf interkommunaler Ebene zu erarbeiten.
Das bedeutet, dass die Kommunen miteinander, unter der Beteiligung
der Bürger, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte setzen, um sich
zukunftsfähig aufzustellen. Um diese Ziele erreichen zu können, sind neben der
Bürgerbeteiligung, Kooperationen, bzw. Netzwerke und überörtliche
Zusammenarbeit unerlässlich.
Zur Umsetzung dieser gemeinsamen Anforderungen unterstützen Bund
und Länder die anstehenden Aufgaben mit dem neuen Städtebauförderprogramm. Um
Fördermittel für die Erarbeitung des interkommunalen Entwicklungs- und
Handlungskonzeptes beantragen zu können, ist zunächst die Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen –Programmjahr 2014-
erforderlich. Der Antrag wurde fristgerecht gestellt. Im Rahmen der
Vervollständigung dieses Antrages sind u.a. die in der Beschlussfassung
aufgeführten verbindlichen Erklärungen zwingend notwendig. Sofern diese
Absichtserklärungen nicht beschlossen werden, kann die Kommune nicht am
Verfahren teilnehmen. Das bedeutet, dass die Gemeinde in einem gemeinsamen
überörtlichen Konzept nicht berücksichtigt wird.
Das zu erstellende Entwicklungs- und Handlungskonzept ist
allerdings nicht auf ein bestimmtes Förderprogramm abgestellt. Hier ist es
zunächst von Bedeutung, Schwächen und Stärken im Bereich der Daseinsvorsorge im
Bezug auf die teilnehmenden Kommunen festzustellen. Aus den Ergebnissen wird
man ablesen können, welche gemeinsamen Entwicklungsziele für die Zukunft, unter
Bündelung der Kräfte und Ressourcen in der Region, zu verfolgen sind. Nur
gemeinsam werden die bevorstehenden Aufgaben zu meistern sein.
Ohne Aussprache
fasst der Rat folgenden
Beschluss:
a) Die Samtgemeinde
Elbtalaue verpflichtet sich, bei der
Erstellung eines interkommunal oder überörtlich abgestimmten integrierten
Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der öffentlichen und privaten
Infrastruktur der Daseinsvorsorge, mit folgenden Gemeinden zusammenzuarbeiten:
Stadt
Dannenberg (Elbe)
Stadt
Hitzacker (Elbe)
Gemeinde
Damnatz
Gemeinde
Göhrde
Gemeinde
Gusborn
Gemeinde
Jameln
Gemeinde
Karwitz
Gemeinde
Langendorf
Gemeinde
Neu Darchau
Gemeinde
Zernien
b) Die Samtgemeinde Elbtalaue
beabsichtigt, gemeinsam mit den in Buchstabe a) genannten Gemeinden, ein
interkommunal oder überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge zu erstellen.
c) Die Samtgemeinde Elbtalaue erklärt sich
bereit, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten
Teil der Ausgaben für die Finanzierung des interkommunal oder überörtlich
abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts aufzubringen.
Die Samtgemeinde Elbtalaue trägt
die gesamten Kosten für alle unter Buchstabe a) genannten Kommunen.
d) Die Samtgemeinde Elbtalaue
übernimmt die Federführung für die Anmeldung beim Programm „Kleinere Städte und
Gemeinden“ und im Erfolgsfalle die Bearbeitung und die gesamte Abwicklung des
Fördervorgangs .