Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Die Amtszeit des derzeitigen Samtgemeindebürgermeisters Herrn Jürgen Meyer endet mit Ablauf des 31.10.2014. Die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Elbtalaue findet gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers statt. Den Wahltag bestimmt gemäß § 45b Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz der Rat.

 

Die Europawahl findet am 25.05.2014 statt. Rechtlich gibt es kein Hindernis die Samtgemeindebürgermeisterwahl auf denselben Tag zu legen. Auch beim Landkreis Lüchow-Dannenberg wird angestrebt die Landratswahl auf den Tag der Europawahl festzulegen. Für den Bürger würde es dann für drei Wahlen nur einen Gang ins Wahllokal bedeuten. Die Berufung nur eines Wahlvorstandes für drei Wahlen würde zudem zu nicht unerheblichen Kosteneinsparungen (Sach- und Personalkosten) führen. Aus diesem Gründen wird empfohlen, die Samtgemeindebürgermeisterwahl auf den Tag der Europawahl festzulegen.

 

Die Landesregierung plant derzeit die Wiedereinführung der Stichwahl. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Stichwahl grundsätzlich zwei Wochen nach der Hauptwahl stattfindet, in besonderen Fällen aber auch später stattfinden kann. Bei dem Wahltag 25.05.2014 wäre die Stichwahl am 08.06.2014 (Pfingstsonntag). Da dieser Termin unter Umständen etliche Wähler veranlassen könnte, nicht an der Stichwahl teilzunehmen, wird empfohlen, von der Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen und die Stichwahl auf den 15.06.2014 festzulegen.

 

Die 1. SgRätin Frau Steckelberg erläutert den Sachverhalt.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Es wird festgelegt, dass die Samtgemeindebürgermeisterwahl am gleichen Tag wie die Europawahl (vermutlich der 25.05.2014) stattfindet. Sofern die von der Landesregierung geplante Wiedereinführung der Stichwahl beschlossen wird, findet die Stichwahl am 15.06.2014 statt.