Sitzung: 30.09.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27
Vorlage: 40/099/2013
Aufgrund der
Neufassung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes wurde die bestehende
Feuerwehrsatzung überarbeitet.
Insbesondere die
Doppelmitgliedschaft und die Altersgrenze wurden neu geregelt.
Die Bezeichnung
„Aktive Mitglieder“ wurde im Brandschutzgesetz in „Mitglieder der
Einsatzabteilung“ geändert und dementsprechend auch in der Satzung angepasst.
Frau Ringel erläutert
die vorgenommenen Änderungen.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der Samtgemeinderat
beschließt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde
Elbtalaue.