Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Aufgrund der Neufassung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes wurde die bestehende Feuerwehrsatzung überarbeitet.

Insbesondere die Doppelmitgliedschaft und die Altersgrenze wurden neu geregelt.

Die Bezeichnung „Aktive Mitglieder“ wurde im Brandschutzgesetz in „Mitglieder der Einsatzabteilung“ geändert und dementsprechend auch in der Satzung angepasst.

 

Frau Ringel erläutert die vorgenommenen Änderungen.

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Elbtalaue.