Rh U. Beutler fragt an, wie mit einem Grundstückseigentümer in Gülden (Ackerstiege) umgegangen wird, der sich weigert, überhängende Äste zu entfernen. Mittlerweile besteht durch die eingeschränkte Sicht eine erhebliche Gefährdung.

Bgm. Schulz wird das Ordnungsamt der Samtgemeinde einschalten.