Sitzung: 05.09.2013 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2/367/2013
Sachverhalt:
In seiner Sitzung
am 13.08.2013 hat der Verwaltungsrat der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker
kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die Gesellschafterversammlung der EVE GmbH
angewiesen, dem Kauf 49%igen Geschäftsanteils der WEMAG AG an der EVE Netz GmbH
durch die EVE GmbH zuzustimmen.
Wie bereits in der Informationsveranstaltung am 30.07.2013 berichtet hat
die Wemag AG trotz Zustimmung zum Kaufvertrag mit der E.ON Avacon AG im
Aufsichtsrat der EVE Netz GmbH am 04.06.2013 im Nachhinein mittgeteilt ,
dass sie auf Basis der vorliegenden
Planung und des im Kaufvertragsentwurf verankerten Kaufpreises, dem Netzkauf nicht zustimmen können.
Aus Sicht der Wemag ist die Rendite zu gering.
Mit der Ablehnung des Netzkaufes macht
aus Sicht der Wemag AG eine
Beteiligung an der EVE Netz GmbH keinen
Sinn mehr. Die Wemag AG hat die Anteile
zum Einstandspreis (12.250,- €) der EVE Energieversorgung
Elbtalaue GmbH angedient.
Die damalige Begründung zur Gründung einer Gesellschaft aus der EVE GmbH
heraus und die damit verbundene Überragung der Konzessionsverträge ergab sich
ausschließlich aus der Tatsache heraus, dass eine Minderheitsbeteiligung zum Kauf der Netze und Abwicklung
des Netzbetriebs aus Gründen der Risikominimierung als notwendig
angesehen wurde. Auch der Möglichkeit auf die Erfahrungen und die Infrastruktur
der möglichen Kooperationspartner zuzugreifen hat eine Minderheitsbeteiligung als sehr sinnvoll
erscheinen lassen.
Da zum jetzigen Zeitpunkt alle
Risiken in voller Höhe bekannt und minimiert sind und die Wemag AG die EVE Netz GmbH hinsichtlich der
Betriebsführung und der Anbindung an die Netzleitstelle weiterhin unterstützt, ist eine reine Finanzbeteiligung nicht
notwendig.
Durch den Kauf des 49%igen Geschäftsanteils wird die EVE GmbH 100%iger
Gesellschafter der EVE Netz GmbH.
Dieser Beschluss des Verwaltungsrates bedarf nach § 7 Abs. 5 Ziffer 6
der Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker kAöR der
Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss
folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt dem Kauf des 49%igen Geschäftsanteils der WEMAG
AG an der EVE Netz GmbH durch die EVE GmbH zu