Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 19.12.2012 soll im Laufe des Jahres 2013 über die Neufestsetzung der Hundesteuersätze beraten werden.

 

In der Gemeinde sind augenblicklich  insgesamt 229 Hunde gemeldet. Einzelheiten sind aus der beigefügten statistischen Auswertung ersichtlich.

Weiterhin sind eine Übersicht der Steuersätze im Kreisgebiet sowie der  Entwurf einer Änderungssatzung als Anlagen beigefügt.

 

Im Falle der Anhebung der Hundesteuersätze wird eine gleichzeitige Umstellung des Berechnungszeitraumes (§ 6) empfohlen. Bislang ist das Kalendervierteljahr der kleinste Zeitraum der Steuerberechnung. Bei relativ niedrigen Steuersätzen ist dies im Sinne einer vereinfachenden Pauschalisierung vertretbar. Werden die Steuersätze jedoch deutlich angehoben, sollte umgestellt werden auf den Kalendermonat als kleinsten Berechnungszeitraum. Dadurch wird mehr Steuergerechtigkeit geschaffen, was als gewisser Ausgleich für die Anhebung dieser generell wenig akzeptierten Steuer gesehen werden kann.

Die Umstellung des Berechnungszeitraumes hat jedoch zur Folge, dass die Steuersätze eine exakte (restlose) Teilbarkeit durch 12 (bzw. 24 für ermäßigte Steuer) aufweisen müssen.

(Ein Jahressteuerbetrag von 20,00 € ist z.B. nicht möglich: 20/12 = 1,6666… => 1,66x12 = 19,92.)

 

Bis zu einer Jahressteuer von 60,00 € für den Ersthund dürfte die Beibehaltung der vierteljährlichen Berechnungsweise rechtlich unproblematisch sein.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die beigefügte 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Zernien wird beschlossen.

 

Nach Aussprache im Rat über das Für und Wider einer Änderung der Satzung stellt Rh Alwin Beutler den Antrag, die Satzung nicht zu ändern. Er hält die bestehenden Regelungen für ausreichend.

 

Bgm Schulz lässt über den Antrag abstimmen. Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden

 


Beschluss:

Die derzeit bestehende aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Zernien wird nicht geändert.