Sitzung: 03.09.2013 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 22/335/2013
Sachverhalt:
Nach dem Beschluss
des Gemeinderates vom 19.12.2012 soll im Laufe des Jahres 2013 über die
Neufestsetzung der Hundesteuersätze beraten werden.
In der Gemeinde
sind augenblicklich insgesamt 229 Hunde
gemeldet. Einzelheiten sind aus der beigefügten statistischen Auswertung
ersichtlich.
Weiterhin sind eine
Übersicht der Steuersätze im Kreisgebiet sowie der Entwurf einer Änderungssatzung als Anlagen
beigefügt.
Im Falle der
Anhebung der Hundesteuersätze wird eine gleichzeitige Umstellung des
Berechnungszeitraumes (§ 6) empfohlen. Bislang ist das Kalendervierteljahr
der kleinste Zeitraum der Steuerberechnung. Bei relativ niedrigen Steuersätzen
ist dies im Sinne einer vereinfachenden Pauschalisierung vertretbar. Werden die
Steuersätze jedoch deutlich angehoben, sollte umgestellt werden auf den Kalendermonat
als kleinsten Berechnungszeitraum. Dadurch wird mehr Steuergerechtigkeit
geschaffen, was als gewisser Ausgleich für die Anhebung dieser generell wenig
akzeptierten Steuer gesehen werden kann.
Die Umstellung des Berechnungszeitraumes hat
jedoch zur Folge, dass die Steuersätze eine exakte (restlose) Teilbarkeit durch
12 (bzw. 24 für ermäßigte Steuer) aufweisen müssen.
(Ein Jahressteuerbetrag von 20,00 € ist z.B.
nicht möglich: 20/12 = 1,6666… => 1,66x12 = 19,92.)
Bis zu einer Jahressteuer von 60,00 € für den
Ersthund dürfte die Beibehaltung der vierteljährlichen Berechnungsweise
rechtlich unproblematisch sein.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die beigefügte 2.
Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Zernien wird beschlossen.
Nach Aussprache im
Rat über das Für und Wider einer Änderung der Satzung stellt Rh Alwin Beutler
den Antrag, die Satzung nicht zu ändern. Er hält die bestehenden Regelungen für
ausreichend.
Bgm Schulz lässt
über den Antrag abstimmen. Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden
Beschluss:
Die derzeit bestehende aktuelle Hundesteuersatzung der Gemeinde Zernien wird nicht geändert.