Sitzung: 14.08.2013 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/297/2013
FBL Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Es wurde von einem
Ratsmitglied angeregt, dass Sitzungen der Ausschüsse künftig nicht vor 18.30
Uhr beginnen. Diese Regelung soll Ratsmitgliedern ermöglichen, sich nach Ende
der Arbeitszeit auf die jeweilige Sitzung vorzubereiten.
Die Verwaltung
überlässt die Entscheidung hinsichtlich einer generellen Regelung über den
Beginn einer Ausschusssitzung den Mitgliedern der jeweiligen Ausschüsse.
Rh Bodendieck
erläutert, dass die Sitzungen des Brandschutzausschusses seiner Meinung nach
zukünftig grundsätzlich um 18:30 Uhr beginnen sollten. Besichtigungen etc.
sollten vor Sitzungsbeginn, also um 18:00 Uhr erfolgen.
Auch Rf Molter
erläutert, dass die Sitzungen um 18:30 erfolgen sollten, um eine Vorbereitung
unmittelbar vor der Sitzung zu gewährleisten.
Rh Beutler merkt
an, dass die Sitzungen des Brandschutzausschusses weiterhin um 18:00 Uhr
stattfinden sollten, da bei einem späteren Zeitpunkt womöglich zu einer
Terminkollision mit anderen Sitzungen (z. B. Sitzungen von Gemeinderäten)
kommen kann.
Rh Mertins schlägt vor, die Sitzungen des
Brandschutzausschusses zukünftig weiterhin um 18.00 Uhr zu beginnen und stellt
den Antrag, darüber abzustimmen. Der Antrag wird mit 3 Stimmen bei 4
Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.
Nach weiterer
kurzer Vorlage lässt stellv. AV Flindt gem. Vorlage abstimmen.
Der
Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden:
Beschluss:
Die Sitzungen des
Brandschutzausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue beginnen nicht vor 18.30 Uhr.