Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1

FBL Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

Es wurde von einem Ratsmitglied angeregt, dass Sitzungen der Ausschüsse künftig nicht vor 18.30 Uhr beginnen. Diese Regelung soll Ratsmitgliedern ermöglichen, sich nach Ende der Arbeitszeit auf die jeweilige Sitzung vorzubereiten.

 

Die Verwaltung überlässt die Entscheidung hinsichtlich einer generellen Regelung über den Beginn einer Ausschusssitzung den Mitgliedern der jeweiligen Ausschüsse.

 

Rh Bodendieck erläutert, dass die Sitzungen des Brandschutzausschusses seiner Meinung nach zukünftig grundsätzlich um 18:30 Uhr beginnen sollten. Besichtigungen etc. sollten vor Sitzungsbeginn, also um 18:00 Uhr erfolgen.

 

Auch Rf Molter erläutert, dass die Sitzungen um 18:30 erfolgen sollten, um eine Vorbereitung unmittelbar vor der Sitzung zu gewährleisten.

 

Rh Beutler merkt an, dass die Sitzungen des Brandschutzausschusses weiterhin um 18:00 Uhr stattfinden sollten, da bei einem späteren Zeitpunkt womöglich zu einer Terminkollision mit anderen Sitzungen (z. B. Sitzungen von Gemeinderäten) kommen kann.

 

Rh Mertins schlägt vor, die Sitzungen des Brandschutzausschusses zukünftig weiterhin um 18.00 Uhr zu beginnen und stellt den Antrag, darüber abzustimmen. Der Antrag wird mit 3 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.

 

Nach weiterer kurzer Vorlage lässt stellv. AV Flindt gem. Vorlage abstimmen.

Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden:

 


Beschluss:

Die Sitzungen des Brandschutzausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue beginnen nicht vor 18.30 Uhr.