Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Fachdienstleiter Uwe Donnerstag berichtet:
Die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen wird zunehmend durch die Folgen des demografischen Wandels gefährdet. Arbeitsplatzverlust und Abwanderung, Alterung der Bevölkerung und die damit verbundene veränderte Nachfrage führen dazu, dass viele kleinere Städte und Gemeinden die Tragfähigkeit der Daseinsvorsorgeeinrichtungen für sich und ihr Umland nicht dauerhaft gewährleisten können. Die kostenbedingte Aufgabe dieser wichtigen örtlichen Bezugspunkte bedeutet erhebliche Funktions- und Attraktivitätsverluste für die Versorgung der Bevölkerung und auch für das städtebauliche Umfeld.

Um eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung zu vermeiden und den Erhalt der Daseinsvorsorge zu sichern, ist es erforderlich, dass die Kommunen ihre Kräfte und Ressourcen bündeln, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Hierzu ist es erforderlich, ein verbindlich abgestimmtes Entwicklungs- und Handlungskonzept auf interkommunaler Ebene zu erarbeiten.

 

Das bedeutet, dass die Kommunen miteinander, unter der Beteiligung der Bürger, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte setzen, um sich zukunftsfähig aufzustellen. Um diese Ziele erreichen zu können, sind neben der Bürgerbeteiligung Kooperationen bzw. Netzwerke und überörtliche Zusammenarbeit unerlässlich.

 

Zur Umsetzung dieser gemeinsamen Anforderungen unterstützen Bund und Länder die anstehenden Aufgaben mit dem neuen Städtebauförderprogramm. Um Fördermittel für die Erarbeitung des interkommunalen Entwicklungs- und Handlungskonzeptes beantragen zu können, ist zunächst die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen –Programmjahr 2014- erforderlich. Der Antrag ist fristgerecht gestellt worden. Im Rahmen der Vervollständigung dieses Antrages sind u.a. die in der Beschlussfassung aufgeführten verbindlichen Erklärungen zwingend notwendig. Sofern diese Absichtserklärungen nicht beschlossen werden, kann die Kommune nicht am Verfahren teilnehmen. Das bedeutet, dass die Gemeinde in einem gemeinsamen überörtlichen Konzept nicht berücksichtigt wird.

 

Das zu erstellende Entwicklungs- und Handlungskonzept ist allerdings nicht auf ein bestimmtes Förderprogramm abgestellt. Hier ist es zunächst von Bedeutung, Schwächen und Stärken im Bereich der Daseinsvorsorge im Bezug auf die teilnehmenden Kommunen festzustellen. Aus den Ergebnissen ist dann abzulesen, welche gemeinsamen Entwicklungsziele für die Zukunft, unter Bündelung der Kräfte und Ressourcen, in der Region verfolgt werden müssen.

StDir Jürgen Meyer ergänzt, dass dieses Konzept nicht nur für die Stadt Dannenberg (Elbe), sondern auch für alle Mitgliedsgemeinden von Interesse ist. Sollte die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm gelingen, ist eine steuerliche Abschreibung möglich. Gerade die Projekte, die derzeit im Rahmen der City-Offensive zum Stadtumbau beschrieben sind, fallen möglicherweise unter diese Bestimmungen. Er erläutert, dass dieses Programm für die Samtgemeinde Elbtalaue von großer Bedeutung ist. Er weist auch noch einmal darauf hin, dass Investitionen nur möglich sind, die mit der Daseinsvorsorge in Zusammenhang stehen.

 

Rh Kurt Herzog fragt, was Daseinsvorsorge in diesem Zusammenhang ist und bemerkt, dass die Antragsstellung derzeit ohne fundierte Angaben erfolgt. Das regionalisierte Entwicklungskonzept, das Raumordnungskonzept, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, Konzepte für die Mobilität – sie alle liegen vor. Für ihn ist Daseinsvorsorge eine soziale Frage; die Beteiligung der Bürger ist ein Ankerpunkt – so die Aussage der Verwaltung. Er wünscht sich, diesen Punkt bereits heute beginnen zu lassen. Er erklärt, dass die Mitwirkung der Bürger etwas anderes ist als die Bürgerbeteiligung nach dem vorgeschriebenen Verfahren im Baugesetzbuch. Er warnt in diesem Zusammenhang vor weiteren Gutachten, die seiner Meinung nach überflüssig sind und bittet darum, zügig mit den Foren anzufangen und die Bürgerinnen und Bürger definieren zu lassen, was sie unter Daseinsvorsorge verstehen. Ohne eine solche Beteiligung kann ein solches Projekt seiner Meinung nach nicht umgesetzt werden.

Stellv. Ausschussvorsitzende Elke Mundhenk erinnert an die Zukunftskonferenzen im Rahmen des Marketings. Diese sind 2002 und 2007 durchgeführt worden. Hier ist der Bürgerbeteiligungsprozess gestartet worden. Auch die Bürgermeistersprechstunden gehören mit zu einem entscheidenden Faktor  in dieser vorgeschriebenen Beteiligungsart. Sie verweist darauf, dass nicht nur Entwicklungen für ältere Menschen betrachtet werden dürfen, sondern auch kinderfreundliche und familienfreundliche Konzepte eine Rolle spielen. Junge Familien müssen für den Standort gewonnen werden.

 

Rh Günter Voß bemängelt, dass dieses Verfahren „zu kleinteilig“ angelegt ist. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Landkreises arbeitet an einer Sozialraumanalyse. Hier werden verschiedene Untersuchungen angestellt. Diese müssen mit eingearbeitet werden. Er warnt davor, weitere Alleingänge in diesem Verfahren zu forcieren.

 

Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden


Beschluss:

a) Die Stadt Dannenberg (Elbe) verpflichtet sich, bei der Erstellung eines interkommunal oder überörtlich abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge, mit folgenden Gemeinden zusammenzuarbeiten:

 

            Samtgemeinde Elbtalaue

            Stadt Hitzacker (Elbe)

            Gemeinde Damnatz

            Gemeinde Göhrde

            Gemeinde Gusborn

            Gemeinde Jameln

            Gemeinde Karwitz

            Gemeinde Langendorf

            Gemeinde Neu Darchau

            Gemeinde Zernien

 

b) Die Stadt Dannenberg (Elbe) beabsichtigt, gemeinsam mit den in Buchstabe a) genannten Gemeinden, ein interkommunal oder überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge zu erstellen.

 

c) Die Stadt Dannenberg (Elbe) erklärt sich bereit, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung des interkommunal oder überörtlich abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts anteilig aufzubringen.

Die Kosten werden von der Samtgemeinde Elbtalaue getragen.

 

d) Die Stadt Dannenberg (Elbe) überträgt die Federführung für die Anmeldung beim Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ und im Erfolgsfalle die Bearbeitung und die gesamte Abwicklung des Fördervorgangs an die Samtgemeinde Elbtalaue.