Sitzung: 19.08.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/290/2013
Sachverhalt:
Fachdienstleiter Uwe Donnerstag berichtet:
Die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen wird zunehmend durch die
Folgen des demografischen Wandels gefährdet. Arbeitsplatzverlust und
Abwanderung, Alterung der Bevölkerung und die damit verbundene veränderte
Nachfrage führen dazu, dass viele kleinere Städte und Gemeinden die
Tragfähigkeit der Daseinsvorsorgeeinrichtungen für sich und ihr Umland nicht
dauerhaft gewährleisten können. Die kostenbedingte Aufgabe dieser wichtigen
örtlichen Bezugspunkte bedeutet erhebliche Funktions- und
Attraktivitätsverluste für die Versorgung der Bevölkerung und auch für das
städtebauliche Umfeld.
Um eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung zu
vermeiden und den Erhalt der Daseinsvorsorge zu sichern, ist es erforderlich,
dass die Kommunen ihre Kräfte und Ressourcen bündeln, um gemeinsame Lösungen zu
erarbeiten. Hierzu ist es erforderlich, ein verbindlich abgestimmtes
Entwicklungs- und Handlungskonzept auf interkommunaler Ebene zu erarbeiten.
Das bedeutet, dass die Kommunen miteinander, unter der Beteiligung
der Bürger, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte setzen, um sich
zukunftsfähig aufzustellen. Um diese Ziele erreichen zu können, sind neben der
Bürgerbeteiligung Kooperationen bzw. Netzwerke und überörtliche Zusammenarbeit
unerlässlich.
Zur Umsetzung dieser gemeinsamen Anforderungen unterstützen Bund
und Länder die anstehenden Aufgaben mit dem neuen Städtebauförderprogramm. Um
Fördermittel für die Erarbeitung des interkommunalen Entwicklungs- und
Handlungskonzeptes beantragen zu können, ist zunächst die Aufnahme in das
Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen –Programmjahr 2014- erforderlich.
Der Antrag ist fristgerecht gestellt worden. Im Rahmen der Vervollständigung
dieses Antrages sind u.a. die in der Beschlussfassung aufgeführten
verbindlichen Erklärungen zwingend notwendig. Sofern diese Absichtserklärungen
nicht beschlossen werden, kann die Kommune nicht am Verfahren teilnehmen. Das
bedeutet, dass die Gemeinde in einem gemeinsamen überörtlichen Konzept nicht
berücksichtigt wird.
Das zu
erstellende Entwicklungs- und Handlungskonzept ist allerdings nicht auf ein
bestimmtes Förderprogramm abgestellt. Hier ist es zunächst von Bedeutung,
Schwächen und Stärken im Bereich der Daseinsvorsorge im Bezug auf die
teilnehmenden Kommunen festzustellen. Aus den Ergebnissen ist dann abzulesen,
welche gemeinsamen Entwicklungsziele für die Zukunft, unter Bündelung der
Kräfte und Ressourcen, in der Region verfolgt werden müssen.
StDir Jürgen Meyer ergänzt, dass
dieses Konzept nicht nur für die Stadt Dannenberg (Elbe), sondern auch für alle
Mitgliedsgemeinden von Interesse ist. Sollte die Aufnahme in das
Städtebauförderprogramm gelingen, ist eine steuerliche Abschreibung möglich.
Gerade die Projekte, die derzeit im Rahmen der City-Offensive zum Stadtumbau
beschrieben sind, fallen möglicherweise unter diese Bestimmungen. Er erläutert,
dass dieses Programm für die Samtgemeinde Elbtalaue von großer Bedeutung ist.
Er weist auch noch einmal darauf hin, dass Investitionen nur möglich sind, die
mit der Daseinsvorsorge in Zusammenhang stehen.
Rh Kurt Herzog fragt, was Daseinsvorsorge
in diesem Zusammenhang ist und bemerkt, dass die Antragsstellung derzeit ohne
fundierte Angaben erfolgt. Das regionalisierte Entwicklungskonzept, das
Raumordnungskonzept, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, Konzepte für die
Mobilität – sie alle liegen vor. Für ihn ist Daseinsvorsorge eine soziale
Frage; die Beteiligung der Bürger ist ein Ankerpunkt – so die Aussage der
Verwaltung. Er wünscht sich, diesen Punkt bereits heute beginnen zu lassen. Er
erklärt, dass die Mitwirkung der Bürger etwas anderes ist als die Bürgerbeteiligung
nach dem vorgeschriebenen Verfahren im Baugesetzbuch. Er warnt in diesem
Zusammenhang vor weiteren Gutachten, die seiner Meinung nach überflüssig sind
und bittet darum, zügig mit den Foren anzufangen und die Bürgerinnen und Bürger
definieren zu lassen, was sie unter Daseinsvorsorge verstehen. Ohne eine solche
Beteiligung kann ein solches Projekt seiner Meinung nach nicht umgesetzt werden.
Stellv. Ausschussvorsitzende Elke
Mundhenk erinnert an die Zukunftskonferenzen im Rahmen des Marketings. Diese
sind 2002 und 2007 durchgeführt worden. Hier ist der Bürgerbeteiligungsprozess
gestartet worden. Auch die Bürgermeistersprechstunden gehören mit zu einem
entscheidenden Faktor in dieser
vorgeschriebenen Beteiligungsart. Sie verweist darauf, dass nicht nur Entwicklungen
für ältere Menschen betrachtet werden dürfen, sondern auch kinderfreundliche
und familienfreundliche Konzepte eine Rolle spielen. Junge Familien müssen für
den Standort gewonnen werden.
Rh Günter Voß bemängelt, dass dieses
Verfahren „zu kleinteilig“ angelegt ist. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss
des Landkreises arbeitet an einer Sozialraumanalyse. Hier werden verschiedene
Untersuchungen angestellt. Diese müssen mit eingearbeitet werden. Er warnt
davor, weitere Alleingänge in diesem Verfahren zu forcieren.
Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales folgenden
Beschluss:
a) Die Stadt Dannenberg (Elbe)
verpflichtet sich, bei der Erstellung eines interkommunal oder überörtlich
abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der öffentlichen
und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge, mit folgenden Gemeinden
zusammenzuarbeiten:
Samtgemeinde
Elbtalaue
Stadt
Hitzacker (Elbe)
Gemeinde
Damnatz
Gemeinde
Göhrde
Gemeinde
Gusborn
Gemeinde
Jameln
Gemeinde
Karwitz
Gemeinde
Langendorf
Gemeinde
Neu Darchau
Gemeinde
Zernien
b) Die Stadt Dannenberg (Elbe)
beabsichtigt, gemeinsam mit den in Buchstabe a) genannten Gemeinden, ein
interkommunal oder überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge zu erstellen.
c) Die Stadt Dannenberg (Elbe) erklärt sich
bereit, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten
Teil der Ausgaben für die Finanzierung des interkommunal oder überörtlich
abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts anteilig
aufzubringen.
Die Kosten werden von der Samtgemeinde
Elbtalaue getragen.
d) Die Stadt Dannenberg (Elbe) überträgt die Federführung für die Anmeldung beim Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ und im Erfolgsfalle die Bearbeitung und die gesamte Abwicklung des Fördervorgangs an die Samtgemeinde Elbtalaue.