Sitzung: 25.06.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 2
Vorlage: 08/165/2013
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anhang und
Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der
Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Entwicklung der Finanz- Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben
zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich
geführt.“
Herr Klafak
erläutert, dass es keine ergänzenden Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes
gegeben hat und dieser den Bericht uneingeschränkt bestätigt hat.
Stv. RV
Bodendieck merkt an, dass die
angespannte Haushaltslage der auftraggebenden Gemeinden ein Risiko darstellt,
so dass Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage ergriffen werden
müsse, wie Erhöhung der Stundensätze oder auch eine mögliche Zusammenführung
der Standorte.
Stv. SgBgm Zühlke
fügt an, dass eine Entscheidung erwartet wird, wie es weitergeht. Er benennt
folgende Punkte:
- Personalentwicklungskonzept
- Aufgabenkritik:
Maschineneinsatz, Einheitswerte für bestimmte Aufgaben, Auslastungsgrad der
Maschinen, Auswirkungen von Investitionen, Einsatz von Saisonkräften, vergabe
von Aufgaben an Dritte
- Gebäudekonzept
-
Investitionskonzept
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2012 entlastet.
c) Der Jahresgewinn wird der Rücklage
zugeführt.