Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 2

 

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anhang und Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

 

Herr Klafak erläutert, dass es keine ergänzenden Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes gegeben hat und dieser den Bericht uneingeschränkt bestätigt hat.

 

Stv. RV Bodendieck  merkt an, dass die angespannte Haushaltslage der auftraggebenden Gemeinden ein Risiko darstellt, so dass Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage ergriffen werden müsse, wie Erhöhung der Stundensätze oder auch eine mögliche Zusammenführung der Standorte.

Stv. SgBgm Zühlke fügt an, dass eine Entscheidung erwartet wird, wie es weitergeht. Er benennt folgende Punkte:
- Personalentwicklungskonzept

- Aufgabenkritik: Maschineneinsatz, Einheitswerte für bestimmte Aufgaben, Auslastungsgrad der Maschinen, Auswirkungen von Investitionen, Einsatz von Saisonkräften, vergabe von Aufgaben an Dritte

- Gebäudekonzept

- Investitionskonzept

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2012 entlastet.

c)       Der Jahresgewinn wird der Rücklage zugeführt.