Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 4, Enthaltungen: 4

 

Herr Rhode erläutert den Sachverhalt:

Der Niedersächsische Landtag hat aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union am 09.12.2010 das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) verabschiedet.

 

Ziel des Gesetzes ist es gem. § 1 NGG, für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.

 

Dafür hat jede Gemeinde einen für drei Jahre gültigen Gleichstellungsplan zu erstellen, welcher eine Bestandsanalyse enthält und konkrete Maßnahmen benennt, um dieses Ziel zu erreichen. Stichtag für die Datenerhebung ist dabei der 30.06. des Vorjahres der Erstellung des Gleichstellungsplanes. Der Gleichstellungsplan löst den bisherigen Stufenplan ab.

 

Seine Aufstellung ist in § 15 ff. NGG geregelt und umfasst folgende Arbeitsschritte:

 

1.       Bestandaufnahme: Diese erhebt den Anteil von Männern und Frauen in den einzelnen Entgelt- und Besoldungsgruppen.

2.       Analyse der Daten: Die Datenanalyse untersucht, in welchen Bereichen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind.

3.       Fluktuationsuntersuchung: Hier wird festgelegt, wie viele Stellen während der Geltungsdauer des Gleichstellungsplans voraussichtlich neu zu besetzen sein werden.

4.       Benennung von Handlungszielen: Hier wird festgelegt, welcher prozentuale Anteil von Frauen und Männern in den einzelnen Bereichen und welchen Standard der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zum Abschluss der Geltungsdauer des Gleichstellungsplans erreicht werden soll.

5.       Maßnahmenkatalog: Dort  werden die Einzelmaßnahmen aufgeführt, mit denen die Ziele erreicht werden sollen.

 

Der Gleichstellungsplan unterliegt gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 5 NPesVG der Mitbestimmung durch den Personalrat. Der Gleichstellungsplan wurde daher dem Personalrat sowie der Gleichstellungsbeauftragten in einer Personalratssitzung am 13.11.2013 vorgetragen und erörtert. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Samtgemeindeverwaltung wurden die Inhalte des Gleichstellungsplans zudem in einer Dienstversammlung am 11.02.2013 vorgetragen und erörtert. Der Personalrat hat dem Gleichstellungsplan schließlich in seiner Sitzung vom 12.03.2013 zugestimmt.

 

Stv. SgBgm Herzog erläutert, dass und warum seine Fraktion den Gleichstellungsplan ablehnen wird: Die Ziele der Gleichstellung lassen sich nach seiner Ansicht nicht als Statistik darstellen. Das Ziel der Gleichstellung müsse die Koordinierbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter sein. Die Realität sehe zurzeit anders aus. Nach seiner Einschätzung greift die Analyse des Gleichstellungplanes zu kurz, da weder die Missstände benannt würden, noch eine Perspektive der Ermutigung beider Geschlechter erfolge, sich auf Stellen jenseits der „typischen“ Berufsfelder zu bewerben. In dieser Form sei der Plan nicht geeignet gesellschaftliche Prozesse zu unterstützen.

 

Nach kurzer weiterer Beratung fasst der Rat folgendne

 

 


Beschluss:

Der beiliegende Gleichstellungsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.