Sitzung: 25.06.2013 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 4, Enthaltungen: 4
Vorlage: 1/132/2013
Herr Rhode
erläutert den Sachverhalt:
Der
Niedersächsische Landtag hat aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union am
09.12.2010 das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) verabschiedet.
Ziel des Gesetzes
ist es gem. § 1 NGG, für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die
Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern
sowie Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung
zu verschaffen.
Dafür hat jede
Gemeinde einen für drei Jahre gültigen Gleichstellungsplan zu erstellen,
welcher eine Bestandsanalyse enthält und konkrete Maßnahmen benennt, um dieses
Ziel zu erreichen. Stichtag für die Datenerhebung ist dabei der 30.06. des
Vorjahres der Erstellung des Gleichstellungsplanes. Der Gleichstellungsplan
löst den bisherigen Stufenplan ab.
Seine Aufstellung
ist in § 15 ff. NGG geregelt und umfasst folgende Arbeitsschritte:
1. Bestandaufnahme: Diese erhebt den Anteil von
Männern und Frauen in den einzelnen Entgelt- und Besoldungsgruppen.
2. Analyse der Daten: Die Datenanalyse
untersucht, in welchen Bereichen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind.
3. Fluktuationsuntersuchung: Hier wird
festgelegt, wie viele Stellen während der Geltungsdauer des
Gleichstellungsplans voraussichtlich neu zu besetzen sein werden.
4. Benennung von Handlungszielen: Hier wird
festgelegt, welcher prozentuale Anteil von Frauen und Männern in den einzelnen
Bereichen und welchen Standard der Vereinbarkeit von Erwerbs- und
Familienarbeit zum Abschluss der Geltungsdauer des Gleichstellungsplans
erreicht werden soll.
5. Maßnahmenkatalog: Dort werden die Einzelmaßnahmen aufgeführt, mit
denen die Ziele erreicht werden sollen.
Der
Gleichstellungsplan unterliegt gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 5 NPesVG der Mitbestimmung
durch den Personalrat. Der Gleichstellungsplan wurde daher dem Personalrat
sowie der Gleichstellungsbeauftragten in einer Personalratssitzung am 13.11.2013
vorgetragen und erörtert. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Samtgemeindeverwaltung wurden die Inhalte des Gleichstellungsplans zudem in
einer Dienstversammlung am 11.02.2013 vorgetragen und erörtert. Der Personalrat
hat dem Gleichstellungsplan schließlich in seiner Sitzung vom 12.03.2013
zugestimmt.
Stv. SgBgm Herzog
erläutert, dass und warum seine Fraktion den Gleichstellungsplan ablehnen wird:
Die Ziele der Gleichstellung lassen sich nach seiner Ansicht nicht als
Statistik darstellen. Das Ziel der Gleichstellung müsse die Koordinierbarkeit
von Familie und Beruf für beide Geschlechter sein. Die Realität sehe zurzeit
anders aus. Nach seiner Einschätzung greift die Analyse des
Gleichstellungplanes zu kurz, da weder die Missstände benannt würden, noch eine
Perspektive der Ermutigung beider Geschlechter erfolge, sich auf Stellen
jenseits der „typischen“ Berufsfelder zu bewerben. In dieser Form sei der Plan
nicht geeignet gesellschaftliche Prozesse zu unterstützen.
Nach kurzer
weiterer Beratung fasst der Rat folgendne
Beschluss:
Der beiliegende
Gleichstellungsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.