Auf die Anfrage der SOLI-Fraktion gibt stellv. StDir Steckelberg folgenden Bericht:

1)      Ist dieses Problem der Stadtverwaltung bekannt?

      Das Problem ist bekannt. Inzwischen wurden die Kontrollen intensiviert.

2)      Wie wird der ruhende Verkehr in Dannenberg überwacht (Konzept, tags-nachts etc.)?
Aufgrund zahlreicher Beschwerden insbesondere aus den Reihen der Geschäftsleute  werden zum Teil situationsbedingt häufiger mündliche Verwarnungen ausgesprochen, s. auch VA vom 09.03.2010. Der ruhende Verkehr wird zu unregelmäßigen Zeiten und bei Bedarf auch am Wochenende überwacht.

3)      Wie viele Verwaltungskräfte sind wann eingesetzt?

       Im Stellenplan sind für die Aufgabe für den gesamten Samtgemeindebereich eine
       Kraft  mit 0,35 Stellenanteilen und eine Kraft mit 0,18 Stellenanteilen vorgesehen.
       Die Innendienstarbeiten sind mit 0,05 Stellenanteilen (wie das Verschicken der
       Verwarngeldangebote, Überwachung Zahlungseingang, Bearbeitung von
       Beschwerden, Abgaben an Landkreis) angesetzt.

4)      Kontrolliert auch die örtliche Polizei?

                      Die Polizei ist für die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht zuständig.

5)  Wie hoch sind die Einnahmen aus den verteilten „Knöllchen“ und wie hoch sind die
     Ausgaben für Personal und Sachkosten in den letzten 5 Jahren (bitte nach Jahren
     aufschlüsseln)? s. Anlage

Der Rückgang der Fälle und damit der Einnahmen seit 2011 ist darauf zurückzuführen, dass der für die Überwachung des ruhenden Verkehrs hauptsächlich zuständige Mitarbeiter (mit 0,35 Stellenanteilen nach Stellenplan) seit dem 28.1.2011 zum Sicherheitsbeauftragten für die Samtgemeindeverwaltung bestellt wurde und für die Überprüfung durch den GUV erforderliche Aufarbeitungen vorzunehmen hatte. Darüber hinaus hatte er den vorgeschriebenen den E-Check zu begleiten. Die Aufgaben von Beauftragten sind in der Stellenbemessung nicht berücksichtigt.

Faktisch stand der Mitarbeiter aber in 2011 und 2012 mit ca. 0,10 seiner Stellenanteile für die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht zur Verfügung.

Außerdem werden zwischenzeitlich, wie unter Punkt 2 aufgeführt,  aufgrund der Beschwerden aus der Geschäftswelt häufiger mündliche Verwarnungen ohne Verwarngeld ausgesprochen.

Bei den Sachkosten handelt es sich hauptsächlich um Bekleidung.

Der Anstieg der EDV-Kosten ist durch ein zweites Erfassungsgerät und ein weiteres Erfassungsprogramm (Lizenz ) entstanden.