Sitzung: 13.03.2013 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Auf die Anfrage der
SOLI-Fraktion gibt stellv. StDir Steckelberg folgenden Bericht:
1)
Ist dieses Problem der Stadtverwaltung bekannt?
Das Problem ist bekannt.
Inzwischen wurden die Kontrollen intensiviert.
2)
Wie wird der ruhende Verkehr in Dannenberg überwacht
(Konzept, tags-nachts etc.)?
Aufgrund zahlreicher Beschwerden insbesondere aus den Reihen der
Geschäftsleute werden zum Teil
situationsbedingt häufiger mündliche Verwarnungen ausgesprochen, s. auch VA vom
09.03.2010. Der ruhende Verkehr wird zu unregelmäßigen Zeiten und bei Bedarf
auch am Wochenende überwacht.
3)
Wie viele Verwaltungskräfte sind wann eingesetzt?
Im Stellenplan sind für die
Aufgabe für den gesamten Samtgemeindebereich eine
Kraft mit 0,35 Stellenanteilen und eine Kraft mit
0,18 Stellenanteilen vorgesehen.
Die Innendienstarbeiten sind mit
0,05 Stellenanteilen (wie das Verschicken der
Verwarngeldangebote, Überwachung
Zahlungseingang, Bearbeitung von
Beschwerden, Abgaben an Landkreis)
angesetzt.
4)
Kontrolliert auch die örtliche Polizei?
Die Polizei ist für die Überwachung des
ruhenden Verkehrs nicht zuständig.
5) Wie hoch sind die Einnahmen
aus den verteilten „Knöllchen“ und wie hoch sind die
Ausgaben für Personal und Sachkosten
in den letzten 5 Jahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)? s. Anlage
Der Rückgang der Fälle und damit der Einnahmen seit 2011 ist darauf
zurückzuführen, dass der für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
hauptsächlich zuständige Mitarbeiter (mit 0,35 Stellenanteilen nach
Stellenplan) seit dem 28.1.2011 zum Sicherheitsbeauftragten für die
Samtgemeindeverwaltung bestellt wurde und für die Überprüfung durch den GUV
erforderliche Aufarbeitungen vorzunehmen hatte. Darüber hinaus hatte er den
vorgeschriebenen den E-Check zu begleiten. Die Aufgaben von Beauftragten sind
in der Stellenbemessung nicht berücksichtigt.
Faktisch stand der Mitarbeiter aber in 2011 und 2012
mit ca. 0,10 seiner Stellenanteile für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
nicht zur Verfügung.
Außerdem werden zwischenzeitlich, wie unter Punkt 2
aufgeführt, aufgrund der Beschwerden aus
der Geschäftswelt häufiger mündliche Verwarnungen ohne Verwarngeld
ausgesprochen.
Bei den Sachkosten handelt es sich hauptsächlich um
Bekleidung.
Der Anstieg der EDV-Kosten ist durch ein zweites
Erfassungsgerät und ein weiteres Erfassungsprogramm (Lizenz ) entstanden.