Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Bebauungsplan „Am Sandberg“ soll im Bereich des Sportplatzes geändert werden. Anlass ist die geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in dem im Bebauungsplan festgesetzten Baufenster. Durch die bereits vorhandene Bebauung im Bereich des Baufensters ist die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 erreicht. Einer Überschreitung dieser Grundflächenzahl sowie der Grenzen des Baufensters zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses stimmt der Landkreis nicht zu. Der Bebauungsplan ist daher zu ändern.

Der Umfang der Änderung des Bebauungsplans ist davon abhängig, inwieweit der Sportverein in Langendorf das ebenfalls in dem Baufenster vorhandene Sportplatzgebäude übernehmen und erweitern, bzw. sanieren wird.

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  1. Wenn der Sportverein das Sportplatzgebäude übernimmt, dann muss für die geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses das Baufenster, wie auf dem Auszug aus dem Bebauungsplan durch eine schwarze durchgehende Linie dargestellt, erweitert werden.
  2. Ohne Übernahme des Sportplatzgebäudes durch den Sportverein werden die im Baufenster vorhandenen Gebäude stillgelegt und abgebrochen und das Baufenster aufgehoben.

Für die Feuerwehr ist dann, wie auf dem Auszug aus dem Bebauungsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt, ein neues Baufenster festzusetzen.

 

Es ist ein Grundsatzbeschluss über die Änderung des Bebauungsplans zu fassen, wobei zz. noch offen ist, für welchen Bereich die Änderung erfolgen soll.

 

Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans „Am Sandberg“  bezieht sich daher auf die vorstehend erläuterte 1. Möglichkeit. Wenn diese nicht zum Tragen kommt, bezieht sich der Beschluss auf die erläuterte 2. Möglichkeit.

 

Die Größen der auf dem Plan dargestellten Baufenster ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt aus dem tatsächlichen Flächenbedarf.

 

 

Bgm Deegen informiert den Rat, dass der Sportverein VfL Langendorf Ende Mai 2013 eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchführen wird.

Die Mitglieder des VfL und der Rat der Gemeinde sind grundsätzlich am Erhalt des Sportvereines interessiert. Der Sportverein hat schon mehrere Zusammenkünfte mit unterschiedlichen Gruppen durchgeführt. Die Resonanz war durchgehend positiv.

 

Bgm Deegen spricht sich nachdrücklich für den Erhalt der Gebäude aus, die vom Sportverein übernommen werden können.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Rat den

 

 


Beschluss:

  1. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Sandberg“ wird eingeleitet.
  2. Mit der Samtgemeinde Elbtalaue wird ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.