Sitzung: 22.04.2013 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Kenntnis genommen
In der
vermieteten Wohnung des Dorfgemeinschaftshauses ist das Dachfenster
mittlerweile so abgängig, sodass eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar
wäre. Es besteht die Gefahr einer Beschädigung der Gebäudesubstanz durch
eindringendes Regenwasser.
Durch
die porösen Dichtungen des Fensters sind die Heizkosten des Mieters
unkalkulierbar.
Ein
Austausch des Dachfensters ist somit unumgänglich.
Haushaltsmittel
für den Austausch des Fensters wurden im Jahr 2013 nicht veranschlagt, weil die
Dringlichkeit der Reparatur nicht erkannt wurde.
Der
Auftrag wurde mittlerweile vergeben.
Gemäß §
117 i.V.m. § 89 NKomVG war die Entscheidung im Eilverfahren von der Hauptverwaltungsbeamtin
(Bürgermeisterin) im Einvernehmen mit den Stellvertretern zu treffen, weil die
vorherige Entscheidung des Rates nicht eingeholt werden konnte.
Die
Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, ggf. aus den
Unterhaltungsaufwendungen der Wirtschaftswege.