Sitzung: 21.03.2013 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/118/2013
Rh Peemöller
erläutert den Sachverhalt.
Innerhalb der
geschlossenen Ortschaft des Ortsteiles Zadrau wird häufig mit überhöhter
Geschwindigkeit gefahren. Dies wurde in der Vergangenheit mehrfach im Rahmen
von Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei dokumentiert.
Die Schwerpunkte /
Gefahrenpunkte liegen in folgenden Bereichen:
- Ortseingang Heider Straße – K1 aus Richtung Seerau/ Lucie (zuständige Verkehrsbehörde
Landkreis Lüchow-Dannenberg)
- Ortseingang Gusborner Straße aus Richtung
Klein Gusborn (zuständige Verkehrsbehörde Samtgemeinde Elbtalaue)
- Siemener Weg – Bushaltestelle (zuständige
Verkehrsbehörde Samtgemeinde Elbtalaue)
Ein hohes
Verkehrsaufkommen i.V.m. hoher Geschwindigkeit während des Berufsverkehrs,
der morgens naturgemäß zeitgleich mit
der Zeit vor Schulbeginn anfällt und das Fehlen von Bürgersteigen, führt zu
einer hohen Gefährdung der Schulkinder auf dem Weg zur Bushaltstelle, als auch
an der Bushaltestelle selbst.
Das Befahren mit
hoher Geschwindigkeit der o.a. Bereiche beschränkt sich jedoch nicht nur auf
den Berufsverkehr, sondern findet u.a. auch an den Wochenenden, oft durch
Fahrzeuge mit ortsfremden Kennzeichen, statt.
Die Bewohner der
Heider Straße, sowie die Bewohner der Gusborner Straße sehen sich oft beim
Verlassen ihrer Grundstücke durch extrem schnell herankommende Fahrzeuge
gefährdet. Dies gilt insbesondere für das Verlassen der Grundstücke mit
landwirtschaftlichen Gespannen.
Die Errichtung
einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Heider Straße wurde
vom Landkreis aus bautechnischen Gründen wieder aufgegeben.
Eine mögliche
Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit wäre das Absenken der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h. Die Einhaltung der Absenkung könnte durch
die Errichtung von baulichen Maßnahmen wie z.B. durch das Aufbringen von
Fahrbahnschwellen oder das Verschwenken der Fahrbahn unterstützt werden. Die
Bereitschaft der Verkehrsbehörden (insbesondere der Verkehrsbehörde des Landkreises) zur Unterstützung der
geschwindigkeitssenkenden Maßnahmen ist nach einer Beschlussfassung des Rates
über die gewünschten Maßnahmen zu erfragen. Für die Bereiche Bushaltestelle und
Ortseingang Gusborner Straße ist Straßenbaulastträgerin die Gemeinde Gusborn.
Die K1 (Ortseingang Heider Straße) ist in der Straßenbaulast des Landkreises.
Die jeweiligen Straßenbaulastträger sind auch die Kostenträger der Maßnahmen.
Über die
finanziellen Auswirkungen kann erst in einer detaillierten Kostenermittlung
eine Aussage getroffen werden. Hierzu bedarf es einer Klarstellung der zu
planenden Maßnahmen.
Rh Barge merkt an,
dass sich der Sachverhalt grundsätzlich auf alle Ortsdurchfahrten beziehen
könnte und ein genereller Beschluss für alle Ortslagen gefasst werden sollte.
Es besteht
Einigkeit nach und nach Maßnahmen auch für andere Orte zu beschließen.
Bgm Beckmann bittet
um Übermittlung konkreter Ideen für Zadrau, die er der Verwaltung zur Prüfung
der Durchführbarkeit übermitteln wird.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn beschließt die Ergreifung von Maßnahmen um im Ortsteil Zadrau
die Gefahr durch schnell fahrende Fahrzeuge, insbesondere an den Ortseingängen
aus Richtung Seerau / Lucie und Klein Gusborn, sowie im Bereich der
Bushaltestelle im Siemener Weg, zu reduzieren.