Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

 

Rh Peemöller erläutert den Sachverhalt.

Innerhalb der geschlossenen Ortschaft des Ortsteiles Zadrau wird häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Dies wurde in der Vergangenheit mehrfach im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei dokumentiert.

 

Die Schwerpunkte / Gefahrenpunkte liegen in folgenden Bereichen:

 

-       Ortseingang Heider Straße – K1 aus Richtung  Seerau/ Lucie (zuständige Verkehrsbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg)

-       Ortseingang Gusborner Straße aus Richtung Klein Gusborn (zuständige Verkehrsbehörde Samtgemeinde Elbtalaue)

-       Siemener Weg – Bushaltestelle (zuständige Verkehrsbehörde Samtgemeinde Elbtalaue)

 

Ein hohes Verkehrsaufkommen i.V.m. hoher Geschwindigkeit während des Berufsverkehrs, der  morgens naturgemäß zeitgleich mit der Zeit vor Schulbeginn anfällt und das Fehlen von Bürgersteigen, führt zu einer hohen Gefährdung der Schulkinder auf dem Weg zur Bushaltstelle, als auch an der Bushaltestelle selbst.

 

Das Befahren mit hoher Geschwindigkeit der o.a. Bereiche beschränkt sich jedoch nicht nur auf den Berufsverkehr, sondern findet u.a. auch an den Wochenenden, oft durch Fahrzeuge mit ortsfremden Kennzeichen, statt.

 

Die Bewohner der Heider Straße, sowie die Bewohner der Gusborner Straße sehen sich oft beim Verlassen ihrer Grundstücke durch extrem schnell herankommende Fahrzeuge gefährdet. Dies gilt insbesondere für das Verlassen der Grundstücke mit landwirtschaftlichen Gespannen.

 

Die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Heider Straße wurde vom Landkreis aus bautechnischen Gründen wieder aufgegeben. 

Eine mögliche Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit wäre das Absenken der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h. Die Einhaltung der Absenkung könnte durch die Errichtung von baulichen Maßnahmen wie z.B. durch das Aufbringen von Fahrbahnschwellen oder das Verschwenken der Fahrbahn unterstützt werden. Die Bereitschaft der Verkehrsbehörden (insbesondere der Verkehrsbehörde des  Landkreises) zur Unterstützung der geschwindigkeitssenkenden Maßnahmen ist nach einer Beschlussfassung des Rates über die gewünschten Maßnahmen zu erfragen. Für die Bereiche Bushaltestelle und Ortseingang Gusborner Straße ist Straßenbaulastträgerin die Gemeinde Gusborn. Die K1 (Ortseingang Heider Straße) ist in der Straßenbaulast des Landkreises. Die jeweiligen Straßenbaulastträger sind auch die Kostenträger der Maßnahmen.

Über die finanziellen Auswirkungen kann erst in einer detaillierten Kostenermittlung eine Aussage getroffen werden. Hierzu bedarf es einer Klarstellung der zu planenden Maßnahmen.

 

Rh Barge merkt an, dass sich der Sachverhalt grundsätzlich auf alle Ortsdurchfahrten beziehen könnte und ein genereller Beschluss für alle Ortslagen gefasst werden sollte.

Es besteht Einigkeit nach und nach Maßnahmen auch für andere Orte zu beschließen.

Bgm Beckmann bittet um Übermittlung konkreter Ideen für Zadrau, die er der Verwaltung zur Prüfung der Durchführbarkeit übermitteln wird.

Der Rat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Gusborn beschließt die Ergreifung von Maßnahmen um im Ortsteil Zadrau die Gefahr durch schnell fahrende Fahrzeuge, insbesondere an den Ortseingängen aus Richtung Seerau / Lucie und Klein Gusborn, sowie im Bereich der Bushaltestelle im Siemener Weg, zu reduzieren.