Für Dübbekold wurde  ein Beleuchtungsvertrag mit der Energieversorgung Dahlenburg für ein Jahr geschlossen. Damit nicht jedes Jahr eine neue Vertragsverlängerung erfolgen muss,  soll im Vertrag folgende  Regelung verankert werden:

 

·         Der Vertrag verlängert sich jeweils quartalsweise sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. 


Die anwesenden Ratsmitglieder können dem nicht zustimmen und regen daher folgende vertragliche Regelung an:

 

·         Der Vertrag verlängert sich  automatisch jährlich um 1 Jahr mit einer 6 monatigen Kündigungsfrist.