Sitzung: 03.12.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Für Dübbekold wurde ein Beleuchtungsvertrag mit der
Energieversorgung Dahlenburg für ein Jahr geschlossen. Damit nicht jedes Jahr
eine neue Vertragsverlängerung erfolgen muss,
soll im Vertrag folgende Regelung
verankert werden:
·
Der Vertrag verlängert sich
jeweils quartalsweise sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 4
Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
Die anwesenden Ratsmitglieder können dem nicht zustimmen und regen daher
folgende vertragliche Regelung an:
·
Der Vertrag verlängert
sich automatisch jährlich um 1 Jahr mit
einer 6 monatigen Kündigungsfrist.