Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Sachverhalt:

Die Strukturen innerhalb der Feuerwehr wurden 2011 verändert, indem die Verantwortungsbereiche neu in Bereiche gegliedert wurden. Entsprechend ist bereits die Feuerwehrsatzung angepasst worden. Neu ist die Funktion des stellvertretenden Bereichsbrandmeisters hinzu gekommen.

 

Darüber hinaus ist bereits 2008 aus der Mitte der Ratsmitglieder die Zahlungen an die Jugendwarte moniert worden.

Die Kinder- und Jugendarbeit als Nachwuchsförderung ist eine der wichtigsten Säulen in der aktiven Mitgliedergewinnung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es immer schwieriger wird, Betreuer für die Kinder- und Jugendarbeit zu gewinnen. Der Zeitaufwand ist sehr hoch. Für Fahrten und Freizeiten müssen die Betreuer bis zu einer Woche von ihrem Erholungsurlaub opfern. Mehrere Betreuer teilen sich intern bereits Aufwandsentschädigungen. Die Anhebung ist damit gerechtfertigt.

Die Prüfer/innen für kraftbetriebene Tore entfallen, da die Prüfung von einer Firma vorgenommen wird.

Neu aufgenommen wird eine Entschädigung für die Fahrlehrer, die die Einweisungen für den „Feuerwehrführerschein“ fachgerecht vornehmen.

 

Damit sind die Aufwandsentschädigungen insgesamt anzupassen.

 

Der SgRat fasst nach Vorlage folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die anliegende 1. Änderungssatzung zu TOP 17 der Niederschrift.