Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Sachverhalt:

Die Eigentümerin von drei Grundstücken im Siedlungsbereich der Gemarkung Wibbese, nördlich der K 8  und dem OT. Mützingen (s. Lageplan) hat im November 2011 einen Bauantrag zur Sanierung und Umnutzung von Ausstellungsräumen zu Wohnen und Errichtung von Überdachungen und WC-Gebäude für ihren Pizzeriabetrieb gestellt. Der  Bauantrag wird  nicht genehmigt, weil  nach Auffassung des Landkreises dieser bebaute  Bereich dem Außenbereich und nicht dem Innenbereich zuzuordnen ist. Aus Sicht des Landkreises ist dort im Außenbereich schon zu viel genehmigt worden. Die Mützingenta wird weiterhin als Sonderfall betrachtet. Aber die dauerhaften Bauten auf dem Gelände müssen komplett genehmigt werden. Der gestellte Bauantrag muss daher abgelehnt werden, wenn nicht der Flächennutzungsplan geändert und eine Satzung nach § 34 BauGB aufgestellt wird. 

 

Die Grundstückseigentümerin hat daher bei der Gemeinde Jameln und der Samtgemeinde Elbtalaue die Durchführung der notwendigen Bauleitplanungen (F-Plan-Änderung und Klarstellungssatzung) beantragt.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird erforderlich, weil im rechtskräftigen Plan für den Bereich ein reines Wohngebiet (WR)  dargestellt ist  und für die ausgeübte Nutzung aber eine gemischte Baufläche (MI) erforderlich ist. 

 

Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Jameln vom 19.04.2012 wird die Fortschreibung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Wibbese  bei der Samtgemeinde Elbtalaue beantragt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, eine Klarstellungssatzung gemäß § 34 (4) Nr.1 BauGB aufzustellen, wenn die Grundstückseigentümerin sich bereit erklärt, die Planungskosten hierfür zu übernehmen.

 

Der SgRat fasst nach Vorlage folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird  im Bereich der Gemeinde Jameln, Gemarkung Wibbese, fortgeschrieben.