Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.07.2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan für die Erweiterung der Biogasanlage in Bückau fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 27.09.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 31.10.2012 zu äußern.

 

Stellungnahmen, die abzuwägen sind, wurden vorgetragen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der E.on Avacon AG und von der IHK Lüneburg-Wolfsburg.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und informiert darüber, dass die Gremien der Stadt Dannenberg(Elbe) im Rahmen der Beratungen über den Bebauungsplan „Biogasanlage Bückau“ beschlossen haben, das Wort Stallanlagen durch Tierhaltungsanlagen zu ersetzen und neben den Tierhaltungsanlagen auch Anlagen für die Aquakultur nicht zuzulassen.

 

Nach Vortrag und Vorlage fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

Zu a)  Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros
           abgewogen und beschlossen.

Zu b)  Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 (2) BauGB mit
           der Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.