Sitzung: 20.12.2012 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/676/2012
Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.07.2012 beschlossen, den
Flächennutzungsplan für die Erweiterung der Biogasanlage in Bückau
fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 27.09.2012 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange über diese Planung unterrichtet und aufgefordert,
sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung bis zum 31.10.2012 zu äußern.
Stellungnahmen, die abzuwägen sind, wurden vorgetragen vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg, von der E.on Avacon AG und von der IHK Lüneburg-Wolfsburg.
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und informiert
darüber, dass die Gremien der Stadt Dannenberg(Elbe) im Rahmen der Beratungen
über den Bebauungsplan „Biogasanlage Bückau“ beschlossen haben, das Wort
Stallanlagen durch Tierhaltungsanlagen zu ersetzen und neben den
Tierhaltungsanlagen auch Anlagen für die Aquakultur nicht zuzulassen.
Nach Vortrag und Vorlage fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen werden
entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros
abgewogen und beschlossen.
Zu b) Der Entwurf der 76. Änderung
des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 (2) BauGB mit
der Begründung und dem
Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.