Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Sachverhalt:

Die Firma Heinemann, Meisterstraße 22, OT. Breselenz, hat im Anschluss an ihr Betriebsgelände ein Grundstück in Größe von 10.956 m² für die Erweiterung ihres  Betriebsgeländes erworben, weil das jetzige Betriebsgelände nicht ausreichend Lagermöglichkeiten bietet und die Anlieferung der Materialien mit großen Lastkraftwagen oft Schwierigkeiten bereitet und die gelieferte Ware immer öfters an der Straße umgeschlagen werden muss.

Die Firma Heinemann beabsichtigt, die bestehenden Einrichtungen baulich auf dem neu erworbenen Grundstück zu erweitern. Da diese Erweiterungen nur im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung möglich sind, beantragt die Firma mit Schreiben vom 12.09.2012 die  Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Im derzeitigen Flächennutzungsplan ist entlang der Meisterstraße in einer Bautiefe von ca. 50 m für das derzeitige Betriebsgelände und für das neu erworbene Grundstück ein Kleinsiedlungsgebiet (WS) festgesetzt.  Für den Änderungsbereich ist die Festsetzung eines Mischgebietes (M)  erforderlich. Der Änderungsbereich darf sich auch nicht  nur auf die beantragte Fläche beziehen (s. Antrag vom 12.09.12), sondern muss auch das jetzige Betriebsgelände mit einbeziehen, da dieses zum größten Teil nicht als Baufläche vom Flächennutzungsplan erfasst wird (s. Auszug aus dem F-Plan). Mit einzubeziehen in das Mischgebiet sind auch die vor den Grundstücken liegenden Wohngebäude.  Ob auch noch das Grundstück Waldweg 4, wegen der vom Betriebsgelände Heinemann ausgehenden Immissionen und Emissionen, im Änderungsbereich mit einbezogen werden muss, wird sich im laufenden Änderungsverfahren ergeben. 

 

Der SgRat fasst nach Vorlage folgenden

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Jameln, OT. Breselenz, wird vorbehaltlich der Antragstellung durch die Gemeinde Jameln fortgeschrieben.