Sitzung: 03.12.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 20/720/2012
Sachverhalt:
Herr Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt.
Rh Goebel moniert, dass hinsichtlich der erheblichen
defizitären Veränderungen bei den Erträgen der Gewerbesteuer von der Verwaltung
eine bessere Einschätzung im Vorwege hätte erfolgen müssen. Hier hätte seitens
der Verwaltung eine Anfrage beim Finanzamt erfolgen können, um bei der
HHplanberatung dies zu berücksichtigen.
Für die Zukunft darf so etwas nicht wieder passieren.
Hierzu erwidert
Herr Siems-Wedhorn, dass eine
Voreinschätzung für die Verwaltung nur dann möglich ist, wenn sie vom Klageverfahren beim Finanzamt Kenntnis
erhält. Dies ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige einen
Aussetzungsantrag stellt. Dies
war hier nicht der Fall.
Der Ansatz
für die Gewerbesteuer war im HH 2012 aus Sicht der Verwaltung korrekt
geplant und angesetzt.
Kreis- und Sg-Umlage berechnen sich immer rückwirkend. Die Umlagen, die die Gemeinde
Göhrde in 2013 zahlen muss, ergeben sich aus dem Zeitraum von 1.10.2011 bis 30.9.2012.
Für die
vorgenannten Gewerbesteuerfälle erfolgt die Verrechnung erst in 2014.
Der Rat fasst nach
Diskussion folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde beschließt die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2012.