Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Sachverhalt:

Herr Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.

 

Rh Goebel  moniert, dass hinsichtlich der erheblichen defizitären Veränderungen bei den Erträgen der Gewerbesteuer von der Verwaltung eine bessere Einschätzung im Vorwege hätte erfolgen müssen. Hier hätte seitens der Verwaltung eine Anfrage beim Finanzamt erfolgen können, um bei der HHplanberatung dies zu berücksichtigen.  Für die Zukunft darf so etwas nicht wieder passieren. 

 

Hierzu erwidert Herr Siems-Wedhorn, dass  eine Voreinschätzung für die Verwaltung nur dann möglich ist, wenn sie vom  Klageverfahren beim Finanzamt Kenntnis erhält. Dies ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige  einen  Aussetzungsantrag stellt.  Dies war hier nicht der Fall.

Der  Ansatz  für die Gewerbesteuer war im HH 2012 aus Sicht der Verwaltung korrekt geplant und angesetzt.

 

Kreis-  und Sg-Umlage berechnen sich immer  rückwirkend. Die Umlagen, die die Gemeinde Göhrde  in 2013 zahlen muss,  ergeben sich aus dem Zeitraum  von 1.10.2011 bis 30.9.2012.

 

Für die vorgenannten Gewerbesteuerfälle erfolgt die Verrechnung erst in 2014.

 

Der Rat fasst nach Diskussion folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Göhrde beschließt die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012.