Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Sachverhalt:

 

Mit Wirkung vom 29.11.2011 hat die Gemeinde Göhrde einen neuen Konzessionsvertrag für die Ortsteile Dübbekold und Göhrde mit der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH abgeschlossen.

 

Das Stromverteilungsnetz in diesen Ortsteilen befindet sich allerdings im Eigentum von der Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG.

Nach Prüfung der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH, das Stromverteilungsnetz in den Ortsteilen Göhrde und Dübbekold in das Netz der EVE einzubinden, ist dieses als nicht wirtschaftlich anzusehen.

 

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH eine Vereinbarung zuschließen, die der Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG ermöglicht, in den Konzessionsvertrag vom 29.11.2011 mit allen Rechten und Pflichten einzutreten.

 

Diese Vereinbarung sieht folgende Streichungen in dem Konzessionsvertrag vor:

 

-              § 3 Abs. 4

-              § 8 Abs. 2

-              § 8 Abs. 3

-              § 8a

-              § 9 

 

Die Änderungen des Konzessionsvertrages beziehen sich auf die Konzeptentwicklung und die Informationspflicht zur dezentralen Stromerzeugung, die Elektromobilisierung und die Datenbereitstellung.

Alle gesetzlichen Anforderungen werden allerdings weiterhin von dem Konzessionsvertrag erfüllt.

 

Die höchstzulässigen Sätze der Konzessionsabgabe und die Gewährung des Kommunalrabatts sind unverändert enthalten.

 

Der Rat Göhrde fasst nach Vorlage  folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Göhrde erklärt sich mit der Vereinbarung zwischen der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH und der Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG einverstanden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Einverständnis für die Gemeinde Göhrde, als Konzessionsgeberin zu erklären.