Sitzung: 03.12.2012 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 20/697/2012
Sachverhalt:
Mit
Wirkung vom 29.11.2011 hat die Gemeinde Göhrde einen neuen Konzessionsvertrag
für die Ortsteile Dübbekold und Göhrde mit der EVE Energieversorgung Elbtalaue
GmbH abgeschlossen.
Das
Stromverteilungsnetz in diesen Ortsteilen befindet sich allerdings im Eigentum
von der Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG.
Nach
Prüfung der EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH, das Stromverteilungsnetz in
den Ortsteilen Göhrde und Dübbekold in das Netz der EVE einzubinden, ist dieses
als nicht wirtschaftlich anzusehen.
Vor
diesem Hintergrund beabsichtigt die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH eine
Vereinbarung zuschließen, die der Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG
ermöglicht, in den Konzessionsvertrag vom 29.11.2011 mit allen Rechten und
Pflichten einzutreten.
Diese
Vereinbarung sieht folgende Streichungen in dem Konzessionsvertrag vor:
- § 3 Abs. 4
- § 8 Abs. 2
- § 8 Abs. 3
- § 8a
- § 9
Die
Änderungen des Konzessionsvertrages beziehen sich auf die Konzeptentwicklung
und die Informationspflicht zur dezentralen Stromerzeugung, die
Elektromobilisierung und die Datenbereitstellung.
Alle
gesetzlichen Anforderungen werden allerdings weiterhin von dem
Konzessionsvertrag erfüllt.
Die
höchstzulässigen Sätze der Konzessionsabgabe und die Gewährung des
Kommunalrabatts sind unverändert enthalten.
Der Rat Göhrde
fasst nach Vorlage folgenden
Beschluss:
Die
Gemeinde Göhrde erklärt sich mit der Vereinbarung zwischen der EVE
Energieversorgung Elbtalaue GmbH und der Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede
AG einverstanden.
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, das Einverständnis für die Gemeinde Göhrde, als
Konzessionsgeberin zu erklären.