Sitzung: 27.09.2012 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/601/2012
Bgm Beckmann erläutert den Sachverhalt. Abgesehen von der unvorschriftsmäßigen Tiefe der Grube ist vor allem die dadurch entstandene Steilwand ein Problem. Es stellt sich die Frage, ob diese mit landwirtschaftlichem Gerät beseitigt werden kann, oder ob der Einsatz einer Raupe erforderlich sein wird. Der Raupeneinsatz mit Fa.Bleck würde 100 €/Std kosten.
Nach kurzer Diskussion schlägt stv. Bgm Struck vor, zunächst einen Antrag beim Landkreis auf Erweiterung der Berechtigung zum Abbau zustellen. Bgm Beckmann weist einen solchen Antrag mit der Begründung zurück, dass zur Zeit Gefahr im Verzug ist und vordringlich die Steilwand beseitigt werden muss.
Deshalb fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die Gefahrenstelle
wird umgehend beseitigt. Es wird geprüft, ob die erforderlichen Auffüllarbeiten
in Eigenleistung der Gemeinde erbracht werden können