Frau Ringel berichtet über die Novellierung des Brandschutzgesetztes. Eine wichtige Änderung erfolgte im Bereich der Löschwasserversorgung. So kann in Zukunft in bestimmten Fällen bei Neuerstellung eines Gebäudes der Investor zur Erstellung einer Löschwasserversorgung verpflichtet werden kann.

Weiterhin wird nun geregelt, dass bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen die Einsatzleitung nun ausschließlich bei der Feuerwehr liegt.

Es wurden auch einige Ergänzungen im Bereich der Kostenerstattung eingearbeitet. So können nun auch so genannte „Sonderlöschmittel“ mit dem Kostenschuldner abgerechnet werden.