Sitzung: 15.10.2012 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Frau Ringel berichtet über
die Novellierung des Brandschutzgesetztes. Eine wichtige Änderung erfolgte im
Bereich der Löschwasserversorgung. So kann in Zukunft in bestimmten Fällen bei
Neuerstellung eines Gebäudes der Investor zur Erstellung einer Löschwasserversorgung
verpflichtet werden kann.
Weiterhin wird nun
geregelt, dass bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen die Einsatzleitung nun
ausschließlich bei der Feuerwehr liegt.
Es wurden auch einige
Ergänzungen im Bereich der Kostenerstattung eingearbeitet. So können nun auch
so genannte „Sonderlöschmittel“ mit dem Kostenschuldner abgerechnet werden.