Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Frau Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.


Die Strukturen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue wurden 2011 verändert, indem die Verantwortungsbereiche neu in Bereiche gegliedert wurden. Entsprechend ist bereits die Feuerwehrsatzung angepasst worden. Neu ist die Funktion des stellvertretenden Bereichsbrandmeisters hinzu gekommen.

 

Darüber hinaus ist bereits 2008 aus der Mitte der Ratsmitglieder die Zahlungen an die Betreuer der Jugend- und Kinderfeuerwehren moniert worden.

Die Kinder- und Jugendarbeit als Nachwuchsförderung ist eine der wichtigsten Säulen in der aktiven Mitgliedergewinnung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es immer schwieriger wird, Betreuer für die Kinder- und Jugendarbeit zu gewinnen. Der Zeitaufwand ist sehr hoch. Für Fahrten und Freizeiten müssen die Betreuer bis zu einer Woche von ihrem Erholungsurlaub opfern. Mehrere Betreuer teilen sich intern bereits Aufwandsentschädigungen. Die Anhebung ist damit gerechtfertigt.

 

Die Prüfer/innen für kraftbetriebene Tore entfallen, da die Prüfung von einer Firma vorgenommen wird.

 

Neu aufgenommen wird eine Entschädigung für Ausbilder auf Samtgemeindeebene (z. B. Ausbilder Truppmann, Ausbilder Fahrberechtigung).

 

Entgegen der Vorlage ist auch der Atemschutzgerätewart der Samtgemeinde, wie schon zuvor, mit einer monatlichen Aufwandentschädigung i. H. v. 21,00 € wieder aufzunehmen.

 

Weiterhin soll, entgegen der Vorlage, § 1 Nr. 3 ersatzlos gestrichen werden. Hintergrund ist die Förderung des ehrenamtlichen Engagements.

 

Weiterhin müssen die Bezeichnungen im Bereich der Jugendarbeit von „Floriangruppe“ auf „Kinderfeuerwehr“ aufgrund einer Gesetzesänderung angepasst werden.

 

Rf Molter merkt an, dass Ihrer Meinung nach die Aufwandsentschädigungen im Bereich der Jugendarbeit noch deutlicher erhöht werden müssen und stellt den Antrag, dass die Aufwandsentschädigungen für die/ den Gemeindejugendwart/ -in, stellv. Gemeindejugendwart/ -in, Gemeindekinderfeuerwehrwart/ -in, stellv. Gemeindekinderfeuerwehrwart/ -in, Jugendwart/ - in und der/ den Betreuer/ -in einer Kinderfeuerwehr um weitere 3,00 € im Monat erhöht werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja:                          3

Nein:                    5

Enthaltung:        1

 

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss der Samtgemeinde folgenden abgeänderten

 


Beschluss:

Der Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue empfiehlt die in der heutigen Sitzung beratende abgeänderte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue (Anlage 1).