Sitzung: 15.10.2012 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 40/598/2012
Frau Ringel erläutert den
Sachverhalt anhand der Vorlage.
Die Strukturen innerhalb der
Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue wurden 2011 verändert, indem
die Verantwortungsbereiche neu in Bereiche gegliedert wurden. Entsprechend ist
bereits die Feuerwehrsatzung angepasst worden. Neu ist die Funktion des
stellvertretenden Bereichsbrandmeisters hinzu gekommen.
Darüber hinaus ist
bereits 2008 aus der Mitte der Ratsmitglieder die Zahlungen an die Betreuer der
Jugend- und Kinderfeuerwehren moniert worden.
Die Kinder- und
Jugendarbeit als Nachwuchsförderung ist eine der wichtigsten Säulen in der
aktiven Mitgliedergewinnung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es immer
schwieriger wird, Betreuer für die Kinder- und Jugendarbeit zu gewinnen. Der
Zeitaufwand ist sehr hoch. Für Fahrten und Freizeiten müssen die Betreuer bis
zu einer Woche von ihrem Erholungsurlaub opfern. Mehrere Betreuer teilen sich
intern bereits Aufwandsentschädigungen. Die Anhebung ist damit gerechtfertigt.
Die Prüfer/innen
für kraftbetriebene Tore entfallen, da die Prüfung von einer Firma vorgenommen
wird.
Neu aufgenommen
wird eine Entschädigung für Ausbilder auf Samtgemeindeebene (z. B. Ausbilder
Truppmann, Ausbilder Fahrberechtigung).
Entgegen der
Vorlage ist auch der Atemschutzgerätewart der Samtgemeinde, wie schon zuvor,
mit einer monatlichen Aufwandentschädigung i. H. v. 21,00 € wieder aufzunehmen.
Weiterhin soll,
entgegen der Vorlage, § 1 Nr. 3 ersatzlos gestrichen werden. Hintergrund ist
die Förderung des ehrenamtlichen Engagements.
Weiterhin müssen
die Bezeichnungen im Bereich der Jugendarbeit von „Floriangruppe“ auf
„Kinderfeuerwehr“ aufgrund einer Gesetzesänderung angepasst werden.
Rf Molter merkt an,
dass Ihrer Meinung nach die Aufwandsentschädigungen im Bereich der Jugendarbeit
noch deutlicher erhöht werden müssen und stellt den Antrag, dass die
Aufwandsentschädigungen für die/ den Gemeindejugendwart/ -in, stellv.
Gemeindejugendwart/ -in, Gemeindekinderfeuerwehrwart/ -in, stellv.
Gemeindekinderfeuerwehrwart/ -in, Jugendwart/ - in und der/ den Betreuer/ -in
einer Kinderfeuerwehr um weitere 3,00 € im Monat erhöht werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 3
Nein: 5
Enthaltung: 1
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der
Brandschutzausschuss der Samtgemeinde folgenden abgeänderten
Beschluss:
Der Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
empfiehlt die in der heutigen Sitzung beratende abgeänderte 1. Satzung zur
Änderung der Satzung über Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue (Anlage 1).