Sitzung: 26.09.2012 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/589/2012
Bgm Sperling
erläutert den Sachverhalt. Der stellvertretende Bürgermeister Karsten Lühr hat
am 17.09.2012 per Mail mitgeteilt, dass er seinen Wohnsitz nach 21335 Lüneburg,
Feldstraße 27 verlegt hat. Er hat somit die Wählbarkeit und dadurch seinen Sitz
im Rat der Gemeinde Jameln verloren. Ein entsprechender Beschluss und die
Feststellung der Ersatzperson wurden gefasst.
Der Rat der
Gemeinde Jameln hat in seiner Sitzung am 09.11.2011 beschlossen, zwei
gleichberechtigte Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bürgermeisters zu wählen.
Gewählt wurden Ratsherr Helmut Hinkelmann und Ratsherr Karsten Lühr. Herr Lühr
kann aufgrund seines Sitzverlustes nicht mehr Vertreter des Bürgermeisters
sein.
Nach § 81 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wählt der Rat bis zu
drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.
Mindestens eine Vertreterin oder einen Vertreter wählt der Rat in seiner ersten
Sitzung.
Zwei weitere
Stellvertreterinnen/Stellvertreter können auch zu einem späteren Zeitpunkt
gewählt werden. Die Wahl einer weiteren Vertreterin oder eines weiteren
Vertreters ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Ratsherr Helmut
Hinkelmann übt sein Amt als Vertreter des Bürgermeisters weiterhin aus.
Das gesetzliche Mindesterfordernis von einem Stellvertreter ist somit erfüllt.
Fraktionsvors.
Merke teilt mit, dass auf die Wahl eines zweiten stellvertretenden
Bürgermeisters verzichtet werden soll.
Der Rat Jameln
fasst daraufhin folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Jameln verzichtet auf die Wahl einer
gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeisterin oder eines
gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeisters.