Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet Bgm Sperling das neue Ratsmitglied mit folgendem Wortlaut:

 

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Arnd Görmann, wohnhaft in Breselenz, Dorfstraße 2 in 29479 Jameln, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß §  40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41  zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“