Sitzung: 26.09.2012 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 11/588/2012
Gem. §
60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet Bgm
Sperling das neue Ratsmitglied mit folgendem Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Arnd Görmann, wohnhaft in Breselenz, Dorfstraße 2 in
29479 Jameln, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu
erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gemäß § 41 zu beachten
und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.“