Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit Anhang und Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

 

Das Rechungsprüfungsamt kann gemäß der Eigenbetriebsverordnung ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Bemerkungen sind vom Rechnungsprüfungsamt nicht getroffen worden.

Der Prüfbericht ist der Vorlage als Anlage allen Ausschussmitgliedern zugegangen.

Im Zusammenhang mit den zu leistenden Aufträgen und Kosten des Betriebshofes bittet
Rf Molter die Verwaltung um eine Aufstellung bzw. Übersicht aller Daueraufträge mit Kostenangabe pro Jahr. Dazu bittet sie um Vorlage einer Auswertung der zu leistenden Sollstunden sowie der geleisteten abgerechneten Ist-Stunden.

Die Unterlagen werden mit der Einladung zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses (zum TOP Haushallt 2013) am 04.12.2012 zugesandt.

Nach Beantwortung weiterer Fragen und Erläuterungen von Betriebsleiter Klafak empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden

 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2011 entlastet.

c)       Der Fehlbetrag wird aus der Rücklage gedeckt.