Sitzung: 04.10.2012 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 08/525/2012
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit Anhang und
Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der
Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität
geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich
geführt.“
Das
Rechungsprüfungsamt kann gemäß der Eigenbetriebsverordnung ergänzende
Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu
veröffentlichen sind. Entsprechende Bemerkungen sind vom Rechnungsprüfungsamt
nicht getroffen worden.
Der Prüfbericht ist
der Vorlage als Anlage allen Ausschussmitgliedern zugegangen.
Im Zusammenhang mit den zu leistenden Aufträgen und Kosten des Betriebshofes
bittet
Rf Molter die Verwaltung um eine Aufstellung bzw. Übersicht aller Daueraufträge
mit Kostenangabe pro Jahr. Dazu bittet sie um Vorlage einer Auswertung der zu
leistenden Sollstunden sowie der geleisteten abgerechneten Ist-Stunden.
Die Unterlagen werden mit der Einladung zur nächsten Sitzung des
Betriebsausschusses (zum TOP Haushallt 2013) am 04.12.2012 zugesandt.
Nach Beantwortung weiterer Fragen und Erläuterungen von Betriebsleiter Klafak
empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2011 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2011 entlastet.
c) Der Fehlbetrag wird aus der Rücklage
gedeckt.