Sitzung: 24.09.2012 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/568/2012
Die Neuapostolische
Kirche Norddeutschland plant die Erweiterung des Gemeindehauses in Dannenberg
(Elbe), im Bereich der Straße Mühlentor. Die Erweiterung des Gemeindehauses
soll auf dem Grundstück der Stadt Dannenberg (Elbe) an der Straße Mühlentor erfolgen.
Im Bebauungsplan ist auf dem Grundstück ein Parkplatz festgesetzt. Um die
geplante Erweiterung zu ermöglichen, muss diese Festsetzung aufgehoben, die
Baulinie von der östlichen
Grundstücksgrenze auf die nördliche Grundstücksgrenze und die südliche
Baugrenze auf die westliche Grundstücksgrenze verlegt werden. Für die
Bebauungsplanänderung würden Kosten in Höhe von 3.310,58 € anfallen.
Ein erster Entwurf sieht einen eingeschossigen Flachdachanbau vor, der der Festsetzung der zwingenden zweigeschossigen Bebauung widerspricht. An der zwingenden zweigeschossigen Bebauung in diesem Bereich sollte aus städtebaulichen Gründen festgehalten werden.
Dieser Tagesordnungspunkt war bereits Beratungsgegenstand in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 30.08.2012. In diesem Zusammenhang wird auf das Protokoll dieser Sitzung verwiesen.
Zwischenzeitlich hat mit dem Architekten der Neuapostolischen Kirche ein Gespräch über die Gestaltung des geplanten Erweiterungsanbaues stattgefunden.
Herr Hesebeck zeigt
an der Leinwand das ursprüngliche Baukonzept eines Flachdachbaus und das neue
Baukonzept mit einem Satteldach und erläutert, dass die Möglichkeit besteht, im
Bebauungsplan gestalterische Vorgaben zu machen.
St AV Tapper
unterbricht die Sitzung um 21:15 Uhr.
Bgm Mundhenk ist
der Auffassung, dass die Planungskosten von der Kirche zu tragen wären, weil
die Vorgaben nach dem bestehenden Grundsatzbeschluss nicht erfüllt sind.
Die
Ausschussmitglieder diskutieren über die Übernahme der Planungskosten.
Herr Hesebeck
erläutert auf Nachfrage die rechtliche Bedeutung eines Aufstellungsbeschlusses
und eines Auftragsbeschlusses und dass die Stadt jederzeit die Planungshoheit
besitzt.
Nach Beendigung der
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplan Mühlentor -3. Änderung- wird eingeleitet.
Mit der Neuapostolischen Kirche ist über die Übernahme der Planungskosten zu verhandeln.