Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 9

 

Bgm Sperling verweist auf den Sachverhalt.

Grund für die Überlegung, ein Flurbereinigungsverfahren durchführen zu wollen, ist die Tragfähigkeit der Brücken über die Jeetzel. Diese befinden sich im Eigentum des Jeetzeldeichverbandes (JDV). Aufgrund des baulichen Zustandes musste die Tragfähigkeit auf 2,8 t abgestuft werden. Da dem  JDV keine entsprechenden Mittel für die Ertüchtigung der Brücken auf 60 t zur Verfügung stehen, muss nach alternativen Möglichkeiten gesucht werden, um eine Querung der Jeetzel mit Schwerlastfahrzeugen zu ermöglichen. Durch ein Flurbereinigungsverfahren besteht die Möglichkeit durch Flächentausch beidseitig der Jeetzel die notwendigen Querungen auf ein geringeres Maß zu begrenzen. Aus diesem Grunde ist auch nur der Neubau der Bückauer Brücke angedacht. Eine weitere Schwerlastquerung ist erst über die Kreisstraßenbrücke bei Soven angedacht.

 

Im Januar 2010 ist vom damaligen GLL Lüneburg (jetzt LGLN) ein Aufnahmeantrag beim Landwirtschaftsministerium gestellt worden. Nachdem die Projektempfehlung für das Flurneuordnungsverfahren freigegeben wurde, hat eine Informationsveranstaltung über das geplante Flurbereinigungsverfahren stattgefunden, in deren Verlauf ein Arbeitskreis gebildet wurde, der aus betroffenen Grundstückseigentümern, dem JDV und den Kommunen besteht.

Dieser Arbeitskreis hat seitdem in zahlreichen Sitzungen mit dem für die Planungen beauftragten Büro Grontmij GmbH aus Bremen, vertreten durch Herrn Heyer, das Konzept bis zum derzeitigen Planungsstand für das geplante Flurneuordnungsverfahren Jeetzelbrücken I erarbeitet. Das Konzept enthält das mögliche Verfahrensgebiet und die angedachten Maßnahmen.

 

Das geplante Flurbereinigungsgebiet umfasst derzeit eine beitragspflichtige Fläche von ca. 1.100 ha. Die Gesamtkosten betragen 2,85 Mio. €. Bei einem zu erwartenden Zuschuss von 75 % ergibt sich eine von allen Verfahrensbeteiligten aufzubringende Eigenleistung von 712.500,00 €. Der Jeetzeldeichverband übernimmt 1/3 der Kosten in Höhe von 240.000,00 € für den Bau der Schwerlastbrücke. Für die Teilnehmer (Grundstückseigentümer) am Verfahren wird eine Eigenleistung von 200,00 €/ha (wie auch in anderen Verfahren) in Höhe von 220.000,00 € erhoben. Für die Kommunen verbleibt somit eine Summe in  Höhe von 252.000,00 €. Unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen und der Größe des einbezogenen Gemeindegebietes ergibt sich eine Aufteilung für die Gemeinde Jameln in Höhe von 35.000,00 € und für die Stadt Dannenberg (Elbe) in Höhe von 217.500,00 €.

 

Rh Wieckenberg hält den Beschlussvorschlag, der besagt, dass das Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I durchzuführen ist, für zu weitreichend. Damit wird seiner Ansicht nach eine Aussage getroffen, die so nicht unbedingt gewollt ist. Er hält eine andere Formulierung für sinnvoller.

Bgm Sperling weist darauf hin, dass die Vorlage lediglich aussagt, dass die Gemeinde Jameln sich am Flurbereinigungsverfahren beteiligt. Über die Durchführung oder Nichtdurchführung entscheidet die Teilnehmergemeinschaft.

Rh Koopmann spricht sich gegen diese Flurbereinigung aus, da dieses unnötiges Geld kostet und zwischen den Landwirten bereits eine interne Flurbereinigung stattfindet.

1. SGRätin Steckelberg erläutert die rechtliche Situation, wobei die Formulierung der Vorlage unschädlich ist. Das Flurbereinigungsverfahren erfolgt nach den Vorschriften des Flurbereinigungsrechts und die Gemeinde Jameln kann mit ihrem Beschluss das Flurbereinigungsrecht nicht außer Kraft setzen.

 

Bgm Sperling erklärt nochmals, dass sich zunächst die Teilnehmergemeinschaft bilden muss, wenn die Gemeinde ihre Teilnahme erklärt hat. Dann werden die Betroffenen informiert und gehört. Hieraufhin wird dann entschieden, in welcher Form das Flurbereinigungsverfahren überhaupt stattfindet oder nicht.

Rh Rehbein erkundigt sich nach den Verfahrenskosten.

Bgm Sperling weist darauf hin, dass diese in ihrer Gesamtheit vom Land Niedersachsen getragen werden.

 

Nach eingehender Aussprache schlägt Bgm Sperling vor, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, da die Beschlussfassung als zu weitreichend für alles Folgende angesehen wird.

Der Rat Jameln fasst auf Vorschlag von Bgm Sperling den

 

 


Das Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I wird vertagt.