Sitzung: 26.09.2012 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/557/2012
Bgm Sperling
verweist auf den Sachverhalt.
Grund für die
Überlegung, ein Flurbereinigungsverfahren durchführen zu wollen, ist die
Tragfähigkeit der Brücken über die Jeetzel. Diese befinden sich im Eigentum des
Jeetzeldeichverbandes (JDV). Aufgrund des baulichen Zustandes musste die
Tragfähigkeit auf 2,8 t abgestuft werden. Da dem JDV keine entsprechenden Mittel für die
Ertüchtigung der Brücken auf 60 t zur Verfügung stehen, muss nach alternativen
Möglichkeiten gesucht werden, um eine Querung der Jeetzel mit
Schwerlastfahrzeugen zu ermöglichen. Durch ein Flurbereinigungsverfahren
besteht die Möglichkeit durch Flächentausch beidseitig der Jeetzel die
notwendigen Querungen auf ein geringeres Maß zu begrenzen. Aus diesem Grunde
ist auch nur der Neubau der Bückauer Brücke angedacht. Eine weitere
Schwerlastquerung ist erst über die Kreisstraßenbrücke bei Soven angedacht.
Im Januar 2010 ist
vom damaligen GLL Lüneburg (jetzt LGLN) ein Aufnahmeantrag beim
Landwirtschaftsministerium gestellt worden. Nachdem die Projektempfehlung für
das Flurneuordnungsverfahren freigegeben wurde, hat eine
Informationsveranstaltung über das geplante Flurbereinigungsverfahren
stattgefunden, in deren Verlauf ein Arbeitskreis gebildet wurde, der aus
betroffenen Grundstückseigentümern, dem JDV und den Kommunen besteht.
Dieser Arbeitskreis
hat seitdem in zahlreichen Sitzungen mit dem für die Planungen beauftragten
Büro Grontmij GmbH aus Bremen, vertreten durch Herrn Heyer, das Konzept bis zum
derzeitigen Planungsstand für das geplante Flurneuordnungsverfahren
Jeetzelbrücken I erarbeitet. Das Konzept enthält das mögliche Verfahrensgebiet
und die angedachten Maßnahmen.
Das geplante
Flurbereinigungsgebiet umfasst derzeit eine beitragspflichtige Fläche von ca.
1.100 ha. Die Gesamtkosten betragen 2,85 Mio. €. Bei einem zu erwartenden
Zuschuss von 75 % ergibt sich eine von allen Verfahrensbeteiligten
aufzubringende Eigenleistung von 712.500,00 €. Der Jeetzeldeichverband
übernimmt 1/3 der Kosten in Höhe von 240.000,00 € für den Bau der Schwerlastbrücke.
Für die Teilnehmer (Grundstückseigentümer) am Verfahren wird eine Eigenleistung
von 200,00 €/ha (wie auch in anderen Verfahren) in Höhe von 220.000,00 €
erhoben. Für die Kommunen verbleibt somit eine Summe in Höhe von 252.000,00 €. Unter Berücksichtigung
der Baumaßnahmen und der Größe des einbezogenen Gemeindegebietes ergibt sich
eine Aufteilung für die Gemeinde Jameln in Höhe von 35.000,00 € und für die
Stadt Dannenberg (Elbe) in Höhe von 217.500,00 €.
Rh Wieckenberg hält
den Beschlussvorschlag, der besagt, dass das Flurbereinigungsverfahren
Jeetzelbrücken I durchzuführen ist, für zu weitreichend. Damit wird seiner
Ansicht nach eine Aussage getroffen, die so nicht unbedingt gewollt ist. Er
hält eine andere Formulierung für sinnvoller.
Bgm Sperling weist
darauf hin, dass die Vorlage lediglich aussagt, dass die Gemeinde Jameln sich
am Flurbereinigungsverfahren beteiligt. Über die Durchführung oder
Nichtdurchführung entscheidet die Teilnehmergemeinschaft.
Rh Koopmann spricht
sich gegen diese Flurbereinigung aus, da dieses unnötiges Geld kostet und
zwischen den Landwirten bereits eine interne Flurbereinigung stattfindet.
1. SGRätin
Steckelberg erläutert die rechtliche Situation, wobei die Formulierung der
Vorlage unschädlich ist. Das Flurbereinigungsverfahren erfolgt nach den
Vorschriften des Flurbereinigungsrechts und die Gemeinde Jameln kann mit ihrem
Beschluss das Flurbereinigungsrecht nicht außer Kraft setzen.
Bgm Sperling
erklärt nochmals, dass sich zunächst die Teilnehmergemeinschaft bilden muss,
wenn die Gemeinde ihre Teilnahme erklärt hat. Dann werden die Betroffenen
informiert und gehört. Hieraufhin wird dann entschieden, in welcher Form das
Flurbereinigungsverfahren überhaupt stattfindet oder nicht.
Rh Rehbein
erkundigt sich nach den Verfahrenskosten.
Bgm Sperling weist
darauf hin, dass diese in ihrer Gesamtheit vom Land Niedersachsen getragen
werden.
Nach eingehender
Aussprache schlägt Bgm Sperling vor, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, da die
Beschlussfassung als zu weitreichend für alles Folgende angesehen wird.
Der Rat Jameln
fasst auf Vorschlag von Bgm Sperling den
Das Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I wird vertagt.