Sitzung: 24.09.2012 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3
Vorlage: 30/506/2012
Der Inhaber der
Kfz-Werkstatt an der „Jeetzelallee“ ist vom Landkreis aufgefordert worden, den
5 m breiten Pflanzstreifen zum Anpflanzen von Laubbäumen und -Sträuchern auf
seinem Grundstück anzulegen.
Der Betriebsinhaber
möchte diese Flächen aber für sein Betriebsgrundstück nutzen und hat daher
beantragt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung
„Fläche zum Anpflanzen von Laubbäumen und –Sträuchern“ aufgehoben wird. Als
Ersatz für den Verlust des Pflanzstreifens hat er eine Ausgleichsfläche in der
Gemarkung Teichlosen angeboten, auf der dann eine Streuobstwiese angelegt
werden soll. Da diese Fläche außerhalb der Gemeindegrenzen der Stadt
Dannenberg(Elbe) liegt, kann der Bebauungsplan den erforderlichen Ausgleich
nicht festsetzen. Die Verpflichtung für eine Ausgleichsmaßnahme muss daher über
einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Der Punkt wurde in
der Sitzung am 30.08.2012 behandelt und vertagt, um vor der nächsten Sitzung
eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Die Besichtigung wurde vor der heutigen
Sitzung durchgeführt. Der Betriebsinhaber hat die Einhaltung der 10 m breiten
Biotopschutzfläche zugesagt und beantragt, den nach dem Bebauungsplan
angrenzenden 5 m breite Pflanzstreifen für den Betrieb nutzen zu dürfen, und er
hat eine Ausgleichsfläche bis zur doppelten Fläche östlich des Johanniterhaus,
Lüchower Straße 69, angeboten. Die Betriebsfläche wird benötigt, weil sich der
Betrieb weit mehr als erwartet entwickelt hat. Als Abstellfläche für Fahrzeuge
konnte er einen Teil des westlichen Nachbargrundstückes erwerben.
Herr Krull
bezweifelt, dass sich ein 5 m breiter Pflanzstreifen an dem Standort vernünftig
entwickeln kann und hält eine kompakte Ausgleichsmaßnahme am angebotenen
Standort für besser geeignet.
Rh Herzog, Rf Ramm
und Rh Dr. Lange weisen darauf hin, dass der geplante Pflanzstreifen dem Schutz
der Biotopfläche gegen die heranwachsende Bebauung dienen sollte und eine
Abgrenzung mit Steinen diesen Schutz nicht bieten kann und plädieren für den
Erhalt einer Pflanzfläche, zumal die Fläche hinter dem Betriebsgebäude als
Abstellfläche für Pkw nicht mehr benötigt wird.
Rf Ramm schlägt
vor, den Pflanzstreifen der Firma zuzuschlagen und eine 2,5m breite
Pflanzfläche auf der Biotopschutzfläche anzulegen, so dass die Biotopschutzfläche
2,5m schmaler wird.
Rh Herzog schlägt
vor, die Pflanzfläche nur im Bereich der nordwestlichen Ecke des
Betriebsgebäudes in die Biotopschutzfläche hinein zu verlegen.
Der St AV schlägt
vor, dem Antrag des Betriebsinhabers nachzukommen, auf den nördlichen
Pflanzstreifen zu verzichten, die Biotopschutzfläche mit Feldsteinen
abzugrenzen und den beantragten externen Ausgleich vorzusehen.
St AV Tapper
unterbricht die Sitzung um 20:40 Uhr.
Die Eigentümerin
des westlichen Nachbargrundstückes erklärt, dass die Biotopschutzfläche früher
nicht naturbelassenes Biotop war, sondern Gartenland.
Bgm Mundhenk trägt
vor, dass eine externe Ausgleichsfläche in doppelter Größe nicht gefordert
werden kann, sondern nur eine wertgleiche Fläche.
St AV Tapper
eröffnet die Sitzung wieder um 20:45 Uhr.
Er lässt über
den weitergehenden Antrag, auf den
nördlichen Pflanzstreifen zu verzichten und einen wertgleichen Ausgleich
östlich des Johanniterhauses vorzusehen, abstimmen.
Dem Antrag wird mit
5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen zugestimmt.
Ohne weitere
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans St. Georg – 5. Änderung wird eingeleitet.
Auf den nördlichen
Pflanzstreifen auf dem Betriebsgrundstückes wird verzichtet und die nördlich
angrenzende Biotopschutzfläche mit Feldsteinen abgegrenzt.
Der Ausgleich für
den Verlust des 5 m breiten Pflanzstreifens
wird über einen städtebaulichen Vertrag und eine Ausgleichsmaßnahme
östlich des Johanniterhauses, Lüchower Straße 69, geregelt.