Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3

 

Der Inhaber der Kfz-Werkstatt an der „Jeetzelallee“ ist vom Landkreis aufgefordert worden, den 5 m breiten Pflanzstreifen zum Anpflanzen von Laubbäumen und -Sträuchern auf seinem Grundstück anzulegen.

Der Betriebsinhaber möchte diese Flächen aber für sein Betriebsgrundstück nutzen und hat daher beantragt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung „Fläche zum Anpflanzen von Laubbäumen und –Sträuchern“ aufgehoben wird. Als Ersatz für den Verlust des Pflanzstreifens hat er eine Ausgleichsfläche in der Gemarkung Teichlosen angeboten, auf der dann eine Streuobstwiese angelegt werden soll. Da diese Fläche außerhalb der Gemeindegrenzen der Stadt Dannenberg(Elbe) liegt, kann der Bebauungsplan den erforderlichen Ausgleich nicht festsetzen. Die Verpflichtung für eine Ausgleichsmaßnahme muss daher über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

Der Punkt wurde in der Sitzung am 30.08.2012 behandelt und vertagt, um vor der nächsten Sitzung eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Die Besichtigung wurde vor der heutigen Sitzung durchgeführt. Der Betriebsinhaber hat die Einhaltung der 10 m breiten Biotopschutzfläche zugesagt und beantragt, den nach dem Bebauungsplan angrenzenden 5 m breite Pflanzstreifen für den Betrieb nutzen zu dürfen, und er hat eine Ausgleichsfläche bis zur doppelten Fläche östlich des Johanniterhaus, Lüchower Straße 69, angeboten. Die Betriebsfläche wird benötigt, weil sich der Betrieb weit mehr als erwartet entwickelt hat. Als Abstellfläche für Fahrzeuge konnte er einen Teil des westlichen Nachbargrundstückes erwerben.

 

Herr Krull bezweifelt, dass sich ein 5 m breiter Pflanzstreifen an dem Standort vernünftig entwickeln kann und hält eine kompakte Ausgleichsmaßnahme am angebotenen Standort für besser geeignet.

 

Rh Herzog, Rf Ramm und Rh Dr. Lange weisen darauf hin, dass der geplante Pflanzstreifen dem Schutz der Biotopfläche gegen die heranwachsende Bebauung dienen sollte und eine Abgrenzung mit Steinen diesen Schutz nicht bieten kann und plädieren für den Erhalt einer Pflanzfläche, zumal die Fläche hinter dem Betriebsgebäude als Abstellfläche für Pkw nicht mehr benötigt wird.

Rf Ramm schlägt vor, den Pflanzstreifen der Firma zuzuschlagen und eine 2,5m breite Pflanzfläche auf der Biotopschutzfläche anzulegen, so dass die Biotopschutzfläche 2,5m schmaler wird.

Rh Herzog schlägt vor, die Pflanzfläche nur im Bereich der nordwestlichen Ecke des Betriebsgebäudes in die Biotopschutzfläche hinein zu verlegen.

 

Der St AV schlägt vor, dem Antrag des Betriebsinhabers nachzukommen, auf den nördlichen Pflanzstreifen zu verzichten, die Biotopschutzfläche mit Feldsteinen abzugrenzen und den beantragten externen Ausgleich vorzusehen.

 

St AV Tapper unterbricht die Sitzung um 20:40 Uhr.

 

Die Eigentümerin des westlichen Nachbargrundstückes erklärt, dass die Biotopschutzfläche früher nicht naturbelassenes Biotop war, sondern Gartenland.

 

Bgm Mundhenk trägt vor, dass eine externe Ausgleichsfläche in doppelter Größe nicht gefordert werden kann, sondern nur eine wertgleiche Fläche.

 

St AV Tapper eröffnet die Sitzung wieder um 20:45 Uhr.

 

Er lässt über den  weitergehenden Antrag, auf den nördlichen Pflanzstreifen zu verzichten und einen wertgleichen Ausgleich östlich des Johanniterhauses vorzusehen, abstimmen.

Dem Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

Ohne weitere Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans St. Georg – 5. Änderung wird eingeleitet.

Auf den nördlichen Pflanzstreifen auf dem Betriebsgrundstückes wird verzichtet und die nördlich angrenzende Biotopschutzfläche mit Feldsteinen abgegrenzt. 

Der Ausgleich für den Verlust des 5 m breiten Pflanzstreifens  wird über einen städtebaulichen Vertrag und eine Ausgleichsmaßnahme östlich des Johanniterhauses, Lüchower Straße 69, geregelt.