Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Auf die Vorlage 2/518/2012 und den Sachverhalt im VA H vom 10.09.2012 wird verwiesen.

1.SgRätin Steckelberg trägt vor.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden

 

 

 


Beschluss:

Nachfolgender Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue an das Land Niedersachsen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

„Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt für  infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 FAG  umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden.“