Sachverhalt:
Am 20.01.2013
finden die Landtagswahlen in Niedersachsen statt. Für die ordnungsgemäße
Durchführung dieser Wahlen werden zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger
benötigt, die in der Lage sind ein Ehrenamt im Wahlvorstand wahrzunehmen.
In der Stadt
Hitzacker (Elbe) sind inklusive der Ortsteile fünf Wahllokale mit
Wahlvorständen bis zu 9 (mindestens 5) Mitgliedern zu besetzen.
Gem. § 5 Abs. 3
Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) sollen die im Wahlgebiet vertretenen
Parteien und Wählergruppen geeignete Bürger nennen, die zur Übernahme des
entsprechenden Ehrenamtes bereit sind.
Die im Rat der
Stadt Hitzacker (Elbe) vertretenen Parteien und Wählergruppen werden daher
gebeten, die Wahlorganisatoren der Samtgemeinde Elbtalaue zu unterstützen und
innerhalb von 2 Wochen nach dieser Sitzung geeignete Bürgerinnen und
Bürger für die Besetzung Wahlvorstände an das Wahlamt der Samtgemeinde
Elbtalaue zu melden.
Die Erfahrungen aus
der Kommunalwahl 2011 haben gezeigt, dass auf eine Zusage ca. drei Absagen
kommen. Aus diesem Grund wird darum
gebeten, Bürgerinnen und Bürger zu nennen, bei denen damit zu rechnen ist, dass
sie ein Wahlehrenamt übernehmen.
Die
Mitteilungsvorlage wird