Sitzung: 26.09.2012 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2/498/2012
1. SGRätin
Steckelberg erläutert den Sachverhalt. In den vergangenen Wochen haben der Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue und die Räte der Mitgliedsgemeinden beschlossen,
Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen mit dem Ziel, einen
Entschuldungsvertrag auszuhandeln, zu führen.
Voraussetzungen für
den Abschluss eines Entschuldungsvertrages sind:
·
Unterdurchschnittliche Steuerkraft
·
Überdurchschnittliche Realsteuerhebesätze
·
Erhebliche Konsolidierungsbemühungen in der
Vergangenheit
·
Ausgeglichener Ergebnishaushalt der
Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden (kumuliert) während der Laufzeit des
Entschuldungsvertrages (10 Jahre)
Die ersten drei
Voraussetzungen waren von Anfang an erfüllt, die vierte Voraussetzung konnte im
Laufe des Beratungs-und Verhandlungsprozesses ebenfalls erfüllt werden.
Entschuldungsvertrag:
Die Unterlagen, in
denen die entsprechende Finanzübersicht und deren Zustandekommen dokumentiert
sind, wurden mit Stand vom 03.07.2012 zur gemeinsamen Sitzung der Bürgermeister
mit dem Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit und dem
Samtgemeindeausschuss am 18.07.2012 versandt.
Diese Unterlagen
enthielten ebenfalls den Entwurf eines Entschuldungsvertrages, der am
18.07.2012 ausführlich erläutert und diskutiert wurde.
Der Vertreter des
Innenministeriums hat im Zusammenhang mit den Maßnahmen, die der Entschuldung
dienen sollen, eine Ergänzung des § 2 eingebracht:
·
(2) Die Samtgemeinde Elbtalaue
und ihre Mitgliedsgemeinden erklären sich bereit während der Laufzeit des
Entschuldungsvertrages zu überprüfen, ob durch eine Reduzierung der Anzahl der
Mitgliedsgemeinden deren Wirtschaftlichkeit und Effektivität verbessert werden
kann. Die Vorteile und die Nachteile sollen hierbei gegenübergestellt werden.
Die Entscheidung über einen etwaigen Zusammenschluss treffen nach dieser
Überprüfung die Gemeinden.
Maßnahmen nach Ziffer 9 des
Zukunftsvertrages:
Ebenfalls wurde das
Verfahren, inwieweit Maßnahmen nach Ziffer 9 des Zukunftsvertrages Aufnahme in
den Vertrag finden können, vorgestellt und diskutiert.
Da diese Maßnahmen
vorrangig gefördert werden sollen, ist eine Abstimmung durch das
Innenministerium mit den zuständigen Fachministerien erforderlich. Aus
zeitlichen und inhaltlichen Gründen muss daher die Anzahl dieser Maßnahmen auf
5 begrenzt werden. Außerdem müssen diese Maßnahmen aus bestehenden
Förderprogrammen förderfähig sein und müssen das angestrebte Ziel eines
ausgeglichenen Ergebnishaushaltes unterstützen. Daher bezieht sich der
Hauptteil der Maßnahmen auf die energetische Sanierung von Gebäuden, womit auch
gleichzeitig der drohenden zukünftigen Zwangssanierung von öffentlichen
Gebäuden aufgrund der Energieeffizienz-Richtlinie entgegengetreten werden kann.
Da aber auch die
weiteren, von der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden erarbeiteten
Maßnahmen der infrastrukturellen Verbesserung und damit den Zielen des
Zukunftsvertrages dienen, wurde mit dem Vertreter des Innenministeriums
vereinbart, dass diese Maßnahmen in eine weitere Liste aufgenommen werden. Aus
dieser sogenannten B-Liste können dann bei Bedarf Maßnahmen, die als Anlage zum
Entschuldungsvertrag (A-Liste) aufgeführt sind, ggfs. ersetzt werden. Damit
hierfür eine rechtliche Grundlage zur Verfügung steht, muss der Vertragsentwurf
um eine entsprechende Formulierung im § 6 ergänzt werden:
·
(5) Nach Vorliegen des Integrierten Entwicklungs- und
Handlungskonzeptes (IEK) nach dem Städtebauförderungsprogramm "Kleinere
Städte und Gemeinden" können die Vorhaben in Abstimmung mit dem
Innenministerium angepasst und verändert werden.
Zu § 6 Abs. 4
Ziffer 3 ist auch bereits vom Ministerium signalisiert worden, dass diese
Maßnahme, wie sie dort beschrieben wurde, so nicht förderfähig ist. Die
Maßnahme wurde daher vom Verwaltungsausschuss und Stadtrat Hitzacker
entsprechend umformuliert und lautet jetzt:
3. Weiterentwicklung
des VERDO in Hitzacker (Elbe), dem touristischen Schwerpunktort im Landkreis
Lüchow-Dannenberg, zum Zentrum “Erlebniswelten Elbtalaue“ mit Baumwipfelpfad,
Elberadwegsinformationszentrum (einschl. Ausbau des Elberadweges Hitzacker bis
Drethem) und Anbindung des VERDO an die Innenstadt.
Rh Rehbein weist
auf die Unterschiedlichkeit der Hebesätze hin und befürchtet, dass auf
einige Gemeinden Hebesatzerhöhungen
zukommen.
1. SgRätin
Steckelberg erläutert, dass das Land die Haushalte der Mitgliedsgemeinden
kumuliert betrachtet. Für den Entschuldungsvertrag ist mit den bestehenden
Hebesätzen die Voraussetzung über durchschnittliche Hebesätze erfüllt.
Natürlich wird die Kommunalaufsicht beim Landkreis für die jährlichen
Haushaltsgenehmigungen wie bisher prüfen, ob im Einzelfall Hebesatzerhöhungen
erforderlich sind. Dies hat jedoch nichts mit dem Entschuldungsvertrag zu tun.
In diesem
Zusammenhang gibt Frau Steckelberg auf Nachfrage den detaillierten Beschluss
der Gemeinde Neu Darchau bekannt:
„Der Entschuldungsvertrag
wird erst unterzeichnet, wenn nachfolgende Punkte vom Samtgemeinderat
beschlossen worden sind:
1. Die Gemeinde Neu
Darchau erwartet, dass in der Samtgemeinde Elbtalaue geeignete Maßnahmen
getroffen werden, m nach Abschluss des Vertrages Überschüsse im Haushalt zu
erwirtschaften.
2. Über die
Ergebnisse in der Gemeinde jährlich nach Abschluss einen Bericht zu übergeben.
3. Die Gemeinde ist
an den Überschüssen anteilig durch eine jeweilige Senkung der
Samtgemeindeumlage zu beteiligen.
4. Die Samtgemeinde
verpflichtet sich, die Sach- und Personalkosten auf dem Stand vom 31.12.2012
einzufrieren.
5. Der
Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau darf die Unterzeichnung des
Entschuldungsvertrages erst dann vornehmen, wenn die oben genannten Voraussetzungen
durch entsprechende Beschlüsse des Samtgemeinderates Elbtalaue unterlegt worden
sind. Er wird beauftragt, sofort in entsprechende Verhandlungen mit der
Samtgemeinde Elbtalaue einzutreten.
1. SgRätin
Steckelberg erklärt, dass die Forderungen der Gemeinde Neu Darchau teilweise
rechtswidrig und daher nicht umsetzbar sind. Der Entschuldungsvertrag kann auch
ohne die Gemeinde Neu Darchau abgeschlossen werden, jedoch reduziert sich die
Erstattungssumme dann entsprechend. Der Rat der Samtgemeinde hat daher eine
Erfüllung der Forderungen des Rates der Gemeinde Neu Darchau abgelehnt.
Der um die
Formulierungen in § 6 Abs. 4 Ziff. 3 hinsichtlich der Weiterentwicklung des
VERDO ergänzte Entschuldungsvertrag ist als Anlage beigefügt.
Nach Aussprache
fasst der Rat den
Beschluss:
Der beigefügte
Entschuldungsvertrag wird beschlossen.
Der
Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Ressorts und der
Entschuldungskommission.