Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

Anlässlich der Gespräche mit dem NMI im Rahmen des Entschuldungsantrages ist auch über die noch zur Verfügung stehenden 18,5 Mio. € aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg verhandelt worden. Es wurde vereinbart, dass aus der Region  ein Antrag auf Umwandlung dieser Mittel als Bedarfszuweisung nach § 13 FAG gestellt wird. Das Land verlangt hierzu ein abgestimmtes einheitliches Konzept für den Mitteleinsatz.

 

1. SgRätin Steckelberg führt den Antrag aus, die zur Verfügung stehenden Mittel für die Sanierung der Schulzentren in Lüchow (Wendland) und Dannenberg (Elbe) zu verwenden. Darüber besteht grundsätzliche Einigkeit in den Samtgemeinden, wenn auch die Verteilung der Summen noch diskutiert werden muss und auch die Samtgemeinde Gartow Ansprüche angemeldet hat.

Der Antrag muss von der Samtgemeinde gestellt werden, aber in der Region abgestimmt und von den Gemeinden gebilligt sein.

 

Rf Brownlee bedankt sich bei Frau Steckelberg für die gute Vorbereitung der umfangreichen Sachverhalte durch die Samtgemeinde.

 

Der Rat nimmt den Antrag zustimmend zu Kenntnis und fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss

Nachfolgender Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue an das Land Niedersachsen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

„Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt für  infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 FAG  umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden.“