Sitzung: 03.09.2012 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 2/527/2012
Anlässlich der Gespräche mit dem
NMI im Rahmen des Entschuldungsantrages ist auch über die noch zur Verfügung
stehenden 18,5 Mio. € aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg
verhandelt worden. Es wurde vereinbart, dass aus der Region ein Antrag auf Umwandlung dieser Mittel als
Bedarfszuweisung nach § 13 FAG gestellt wird. Das Land verlangt hierzu ein
abgestimmtes einheitliches Konzept für den Mitteleinsatz.
1. SgRätin
Steckelberg führt den Antrag aus, die zur Verfügung stehenden Mittel für die
Sanierung der Schulzentren in Lüchow (Wendland) und Dannenberg (Elbe) zu
verwenden. Darüber besteht grundsätzliche Einigkeit in den Samtgemeinden, wenn
auch die Verteilung der Summen noch diskutiert werden muss und auch die
Samtgemeinde Gartow Ansprüche angemeldet hat.
Der Antrag muss von
der Samtgemeinde gestellt werden, aber in der Region abgestimmt und von den
Gemeinden gebilligt sein.
Rf Brownlee bedankt
sich bei Frau Steckelberg für die gute Vorbereitung der umfangreichen
Sachverhalte durch die Samtgemeinde.
Der Rat nimmt den
Antrag zustimmend zu Kenntnis und fasst folgenden
Beschluss
Nachfolgender
Antrag der Samtgemeinde Elbtalaue an das Land Niedersachsen wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
„Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt für infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 FAG umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden.“