Sitzung: 30.08.2012 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 30/510/2012
Herr Kästner aus
Groß Heide möchte im Bereich der Abgrenzungssatzung ein Grundstück erwerben und
auf dem Teil des Grundstückes, das
außerhalb der Abgrenzungssatzung liegt, ein Wohnhaus errichten.
Die Errichtung des
Wohnhauses außerhalb der Abgrenzungssatzung ist von Herrn Kästner mit Vertretern des Landkreises vorbesprochen worden. Danach besteht die
Möglichkeit, dass Vorhaben zu realisieren, wenn, wie auf dem der Vorlage
beigefügten Lageplan dargestellt, im Bereich der Kennzeichnung 1 der Geltungsbereich der Abgrenzungssatzung
verkleinert und im Bereich der Kennzeichnung 2, in dem das Wohnhaus errichtet
werden soll, der Geltungsbereich der
Abgrenzungssatzung erweitert wird.
FBL Hesebeck erläutert
den Sachverhalt und beantwortet Detailfragen.
Rh Dr. Lange weist
darauf hin, dass das Scheunengebäude (Hausnummer 28) abgängig ist und nach
Verwirklichung des geplanten Neubaus und dem Abbau der Scheune eine Baulücke
verbleiben würde. Er lehnt den Antrag deshalb ab.
FBL Hesebeck
erläutert, dass eine sachgerechte Abgrenzung für eine Erweiterung nur ein ca.
20m breiter Streifen südwestlich des Grundstückes Nr. 28 wäre, der parallel zur
Grundstücksgrenze verläuft.
Nach kurzer
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die
Abgrenzungssatzung im OT. Groß Heide ist zu ändern. Die Erweiterung ist auf
einen ca. 20m breiten Streifen südwestlich der Grundstücksgrenze Hausnummer 28
zu beschränken, der parallel zur Grundstücksgrenze verläuft. Die Übernahme der Planungskosten
durch den Antragsteller wird über einen
städtebaulichen Vertrag geregelt.