Beschluss: Vertagung

Der Inhaber der Kfz-Werkstatt an der „Jeetzelallee“ ist vom Landkreis aufgefordert worden, den 5 m breiten Pflanzstreifen zum Anpflanzen von Laubbäumen und -Sträuchern auf seinem Grundstück anzulegen.

Der Betriebsinhaber möchte diese Flächen aber zum Abstellen von Fahrzeugen nutzen und hat daher beantragt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung „Fläche zum Anpflanzen von Laubbäumen und –Sträuchern“ aufgehoben wird. Als Ersatz für den Verlust des Pflanzstreifens hat er eine Ausgleichsfläche in der Gemarkung Teichlosen angeboten, auf der dann eine Streuobstwiese angelegt werden soll. Da diese Fläche außerhalb der Gemeindegrenzen der Stadt Dannenberg(Elbe) liegt, kann der Bebauungsplan den erforderlichen Ausgleich nicht festsetzen. Die Verpflichtung  zum Anlegen der Streuobstwiese muss daher über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

Der Pflanzstreifen liegt innerhalb des Mischgebietes (MI) auf den Grundstücken nördlich der Kfz-Werkstatt und nordöstlich der Lackiererei. Der Pflanzstreifen sollte daher auch auf dem Grundstück der Lackiererei aufgehoben werden, da auch dort ein weiterer Flächenbedarf besteht. Auch hier muss für den Verlust des Pflanzstreifens ein Ausgleich geschaffen werden.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt und beantwortet Detailfragen.

 

Rf Ramm hat sich bei der Bauaufsichtsbehörde erkundigt. Danach sieht das Baurecht das Vorbringen einer besonderen Härte vor. Für den Fall, das diese besondere Härte hier nachgewiesen werden kann, müsste auf dem Grundstück an anderer Stelle oder für den Fall dass das Grundstück das nicht hergibt an anderer Stelle eine Pflanzfläche angelegt werden. Dem Beschlussvorschlag, die Pflanzfläche zu ändern, kann sie in der vorgeschlagenen Form nicht zustimmen, da ,wie vorgetragen, auch Ausnahmgegenehmigungen möglich sind.

 

StD Meyer erläutert, dass es nicht nur um das Abstellen von Fahrzeugen geht, sondern auch um die Gewährleitung der erforderlichen Feuerwehrumfahrt. Die Firma hat zur westlich angrenzenden Obstwiese (Eigentümerin: Inge Hahn, Dannenberg) Anpflanzungen vorgenommen.

 

Rh Herzog spricht sich gegen die „salamitaktische“ Änderung von Bebauungsplänen aus und verweist darauf, dass die Pflanzfläche dem Schutz des angrenzenden Biotopes dient und dem Antragsteller die Begebenheiten beim Kauf bekannt waren. Er geht von einer Kostenübernahme für die Bebauungsplanänderung durch den Antragsteller aus und sieht in diesem Fall Probleme in der Kostenübernahme für das Grundstück der Lackiererei.

 

Im Ausschuss besteht Übereinkunft, dass ein Ausgleich für den Verlust des Pflanzstreifens nicht in Teichlosen erfolgen soll sondern in Stadtnähe.

 

Die Ausschussmitglieder beraten unter Berücksichtigung folgender Punkte über Lösungsmöglichkeiten: Verkleinerung oder Veränderung des Pflanzstreifens, Schutz der angrenzenden Biotopschutzfläche, Berücksichtigung einer Feuerwehrumfahrt, erforderliche Abstände der Anpflanzungen zum Betriebsgebäude, Flächenbedarf des Autohauses aufgrund der Betriebserweiterung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Steuerzahler für die Stadt.

 

AV Siemke schlägt als Kompromiss vor, den Pflanzstreifen der Betriebsfläche zuzuschlagen, die Biotopschutzfläche wirksam zu schützen und eine Ausgleichsfläche im Stadtbereich zu suchen.

 

Rf Ramm und Rh Herzog sprechen sich dafür aus, seitens der Stadt eine Lösung zu suchen und diese dem Antragsteller anzubieten und nicht zuerst eine Abstimmung mit dem Antragsteller zu führen und das Ergebnis dann dem UBD vorzustellen.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, den Punkt zu vertagen und vor der nächsten Sitzung am 24.09.2012 um 18:00 Uhr einen Ortstermin durchzuführen.