Sitzung: 30.08.2012 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Vorlage: 30/506/2012
Der Inhaber der
Kfz-Werkstatt an der „Jeetzelallee“ ist vom Landkreis aufgefordert worden, den
5 m breiten Pflanzstreifen zum Anpflanzen von Laubbäumen und -Sträuchern auf
seinem Grundstück anzulegen.
Der Betriebsinhaber
möchte diese Flächen aber zum Abstellen von Fahrzeugen nutzen und hat daher
beantragt, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung
„Fläche zum Anpflanzen von Laubbäumen und –Sträuchern“ aufgehoben wird. Als
Ersatz für den Verlust des Pflanzstreifens hat er eine Ausgleichsfläche in der
Gemarkung Teichlosen angeboten, auf der dann eine Streuobstwiese angelegt
werden soll. Da diese Fläche außerhalb der Gemeindegrenzen der Stadt
Dannenberg(Elbe) liegt, kann der Bebauungsplan den erforderlichen Ausgleich
nicht festsetzen. Die Verpflichtung zum
Anlegen der Streuobstwiese muss daher über einen städtebaulichen Vertrag
geregelt werden.
Der Pflanzstreifen
liegt innerhalb des Mischgebietes (MI) auf den Grundstücken nördlich der
Kfz-Werkstatt und nordöstlich der Lackiererei. Der Pflanzstreifen sollte daher
auch auf dem Grundstück der Lackiererei aufgehoben werden, da auch dort ein
weiterer Flächenbedarf besteht. Auch hier muss für den Verlust des
Pflanzstreifens ein Ausgleich geschaffen werden.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und beantwortet Detailfragen.
Rf Ramm hat sich
bei der Bauaufsichtsbehörde erkundigt. Danach sieht das Baurecht das Vorbringen
einer besonderen Härte vor. Für den Fall, das diese besondere Härte hier
nachgewiesen werden kann, müsste auf dem Grundstück an anderer Stelle oder für
den Fall dass das Grundstück das nicht hergibt an anderer Stelle eine
Pflanzfläche angelegt werden. Dem Beschlussvorschlag, die Pflanzfläche zu
ändern, kann sie in der vorgeschlagenen Form nicht zustimmen, da ,wie
vorgetragen, auch Ausnahmgegenehmigungen möglich sind.
StD Meyer
erläutert, dass es nicht nur um das Abstellen von Fahrzeugen geht, sondern auch
um die Gewährleitung der erforderlichen Feuerwehrumfahrt. Die Firma hat zur
westlich angrenzenden Obstwiese (Eigentümerin: Inge Hahn, Dannenberg) Anpflanzungen vorgenommen.
Rh Herzog spricht
sich gegen die „salamitaktische“ Änderung von Bebauungsplänen aus und verweist
darauf, dass die Pflanzfläche dem Schutz des angrenzenden Biotopes dient und
dem Antragsteller die Begebenheiten beim Kauf bekannt waren. Er geht von einer
Kostenübernahme für die Bebauungsplanänderung durch den Antragsteller aus und
sieht in diesem Fall Probleme in der Kostenübernahme für das Grundstück der
Lackiererei.
Im Ausschuss
besteht Übereinkunft, dass ein Ausgleich für den Verlust des Pflanzstreifens
nicht in Teichlosen erfolgen soll sondern in Stadtnähe.
Die
Ausschussmitglieder beraten unter Berücksichtigung folgender Punkte über
Lösungsmöglichkeiten: Verkleinerung oder Veränderung des Pflanzstreifens,
Schutz der angrenzenden Biotopschutzfläche, Berücksichtigung einer
Feuerwehrumfahrt, erforderliche Abstände der Anpflanzungen zum Betriebsgebäude,
Flächenbedarf des Autohauses aufgrund der Betriebserweiterung, Schaffung von
Arbeitsplätzen, Steuerzahler für die Stadt.
AV Siemke schlägt
als Kompromiss vor, den Pflanzstreifen der Betriebsfläche zuzuschlagen, die
Biotopschutzfläche wirksam zu schützen und eine Ausgleichsfläche im
Stadtbereich zu suchen.
Rf Ramm und Rh
Herzog sprechen sich dafür aus, seitens der Stadt eine Lösung zu suchen und
diese dem Antragsteller anzubieten und nicht zuerst eine Abstimmung mit dem
Antragsteller zu führen und das Ergebnis dann dem UBD vorzustellen.
Die
Ausschussmitglieder einigen sich darauf, den Punkt zu vertagen und vor der
nächsten Sitzung am 24.09.2012 um 18:00 Uhr einen Ortstermin durchzuführen.