Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Bei der Prüfung der im Rahmen der Maßnahmen nach Ziffer 9 des Zukunftsvertrages angemeldeten Maßnahmen hat sich herausgestellt, dass es für einige dieser Vorhaben keine Förderrichtlinien (mehr) gibt, bzw. diese Vorhaben nicht in der Zuständigkeit der Samtgemeinde und/oder ihrer Mitgliedsgemeinden liegen. Daher können diese Maßnahmen nicht in die Liste der Vorhaben aufgenommen werden, bei denen eine bevorzugte Förderung im Rahmen des Entschuldungsvertrages erhofft wird.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorhaben:

 

I.                    Samtgemeinde Elbtalaue

·         Infrastrukturelle Verbesserungen der Gewerbegebiete
keine Aufnahme, da zukünftig keine Förderrichtlinie mehr

II.                  Stadt Hitzacker (Elbe)

·         Erneuerung Kneipp-Gutachten
keine Aufnahme, da keine Förderrichtlinie

·         Sicherstellung der Funktionalitäten der Hafeneinfahrten
keine Aufnahme, da Zuständigkeit des Bundes

III.                Stadt Dannenberg (Elbe)

·         ggfs erforderliche Gewerbegebietserweiterungen bzw. -neuausweisungen
keine Aufnahme, da Gewerbegebietserweiterungen, -neuausweisungen nicht erforderlich
und zukünftig keine Förderrichtlinie mehr

IV.                Gemeinde Damnatz

       alle Forderungen aufgenommen

V.                  Gemeinde Göhrde

·         Erneuerung Straßenbeleuchtung (Energiesparleuchten bzw. LED)
keine Aufnahme da keine Förderrichtlinie bzw. Förderrichtlinie des Bundes

VI.                Gemeinde Gusborn

·         Erneuerung Straßenbeleuchtung (Energiesparleuchten bzw. LED)
keine Aufnahme, da  keine Förderrichtlinie bzw. Förderrichtlinie des Bundes

VII.              Gemeinde Jameln

       alle Forderungen aufgenommen

VIII.            Gemeinde Karwitz

·         Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der regionalen Identität durch Förderung und Unterstützung von wichtigen Bauvorhaben örtlicher Vereine
keine Förderrichtlinie

·         Wiederinbetriebnahme und Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Dannenberg inkl. Anbindung der örtlichen Gewerbebetriebe
keine Aufnahme, da nicht im Landesraumordnungsprogramm enthalten und daher keine Förderung/Unterstützung durch das Land

·         Schaffung neuer Bauplätze/eines neuen Baugebietes in der Gemeinde
nicht erforderlich / keine Förderrichtlinie

·         Schaffung bzw. Förderung von Anlagen zur regionalen Energieerzeugung
keine Förderrichtlinie des Landes; zu beurteilen nach dem EEG

IX.                Gemeinde Langendorf

       alle Forderungen aufgenommen

X.                  Gemeinde Neu Darchau

·         Anschaffung eines neuen Fährgefäßes (Kosten rund 2,3 Mio €)
keine Förderung von beweglichem Inventar durch das Land

 

XI.                Gemeinde Zernien

 

·         Ausbau des Gewerbegebietes Zernien
keine Aufnahme, da zukünftig keine Förderrichtlinie mehr

·         Errichtung von Wohnmobilstellplätzen
keine Aufnahme, da kein touristischer Schwerpunktort und daher keine Förderrichtlinie des Landes

Stellv. Std’in Steckerberg erläutert zur Fomulierung bei der Gemeinde Damnatz, dass deren Forderungen in der Vorlage zu TOP 8 wiederzufinden sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die aufgeführten Maßnahmen im Rahmen der Ziffer 9 des Zukunftsvertrages nicht beim Land Niedersachsen angemeldet werden können.