Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 11

Zu den vorliegenden Anträgen auf Nutzung der Straßenseitenräume - TOP 11 und 12 - erläutert Bgm Beckmann die Schwierigkeit Einzelanträge zu beschließen, solange kein Grundsatz-beschluss des Gemeinderates vorliegt. Zunächst sollen Fragen über Nutzungsentgelte, Bearbeitungsaufwand seitens der Verwaltung und Gewährleistungsbestimmungen diskutiert und einheitlich beschlossen werden. Die derzeitig bestehenden Einzelverträge offenbaren eine Ungleichbehandlung, die so nicht fortgesetzt werden soll.

Ein Grundsatzbeschluss soll in der nächsten Sitzung formuliert werden.

 

Deshalb beschließt der Rat den TOP zu vertagen.