Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

1. SgRätin Steckelberg erläutert den allgemeinen Sachverhalt zum Entschuldungsvertrag.

Für alle vorgesehenen Maßnahmen wurden sowohl der Landkreis als auch Herr Ottens vom Niedersächsischen Innenministerium bei seinem Besuch am 18.07. um ihre Einschätzung gebeten. Dem Vertragsentwurf werden gute Erfolgsaussichten attestiert.

Bei der Benennung von Infrastrukturmaßnahmen der sogenannten A-Liste im Vertragsentwurf hat die energetische Sanierung höchste Priorität, um Bewirtschaftungskosten senken zu können.

Aber auch ein Tausch mit Maßnahmen der B-Liste ist noch möglich.

 

Ergänzt wurde die Forderung des Landes, die Zahl der Mitgliedsgemeinden zu überprüfen.

1. SgRätin Steckelberg weist darauf hin, dass diese Überprüfung ergebnisoffen ist und die Entscheidung bei den Gemeinden liegen wird.

 

Die letzte Sitzung in den Gemeinden findet am 9. Oktober statt, anschließend tritt die Entschuldungskommission zusammen und der Abschluss des Vertrages soll im November erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Unterschrift aller Gemeinden.

 

Im Hinblick auf die Frage des Fortbestandes des Landkreises oder mögliche Fusionen gibt es keine Verzahnungen mit dem Vertrag, der sich nur auf die Samtgemeindeebene bezieht.

 

Nach dieser Darstellung fasst der Rat der Gemeinde folgenden:

 

 


Beschluss:

Der beigefügte Entschuldungsvertrag wird beschlossen.

Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Ressorts und der Entschuldungskommission.