Sachverhalt BÖVEE Nr. IX/03 vom 03.07.2012.

Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden

 

 


Beschluss:

Zu a

Die zum Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den Verfahren nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB werden gemäß der Abwägungstabelle des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Zu b

Die auf Grund der erneuten Auslegung nach § 4 a (3) BauGB vorgetragen Stellungnahmen werden gemäß der Abwägungstabelle des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Zu c

Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird die 71. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (Feststellungsbeschluss).