Sitzung: 12.07.2012 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: 30/379/2012
Sachverhalt BÖVEE
Nr. IX/03 vom 03.07.2012.
Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Zu a
Die zum Entwurf der
71. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den
Verfahren nach § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB werden gemäß der
Abwägungstabelle des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Zu b
Die auf Grund der
erneuten Auslegung nach § 4 a (3) BauGB vorgetragen Stellungnahmen werden gemäß
der Abwägungstabelle des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird
zugestimmt.
Zu c
Nach Abwägung aller
öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird die 71.
Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 71. Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen (Feststellungsbeschluss).