Sitzung: 12.07.2012 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 5
Vorlage: 2/354/2012
Sachverh. AIZE Nr.
IX/05 vom 26.06.2012.
Nach Vortrag von FBL Kern und kurzer Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
a) Es werden die nachstehenden vorläufigen noch veränderbaren
Maßnahmen für die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen beschlossen.
Samtgemeinde Elbtalaue
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Energetische
Sanierung der Grundschulen nach einem Grundschulkonzept
bisher vorliegend:
Energetische Sanierung der Grundschule in
Zernien zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten (rd. 1,2 Mio Euro)
Energetische Sanierung der Grundschule
Hitzacker zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten (rd. 1,2 Mio Euro)
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Infrastrukturelle Verbesserung zu den Gewerbegebieten bisher
vorliegend:
Ausbau GemVStr. v. L 255
(Metzingen-Hitzacker) zum Gewerbegebiet Hitzacker Räsenberg (rd. 2 Mio Euro)
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Ausbau v. Feuerwehr.-Gerätehäusern gem. Forderungskatalog der
Polizeidirektion Lüneburg
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Zusammenlegung der Standorte Kommunale Dienste Elbtalaue (rd. 1,5
Mio Euro)
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energetische Sanierung und Barrierefreiheit der Verwaltungsgebäude
b) Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt im Rahmen des
Entschuldungsantrages, die verbliebenen Mittel aus dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz
als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben umzuwandeln, damit diese zur
Eigenanteilsfinanzierung für Investitionsmaßnahmen und für soziale Maßnahmen
eingesetzt werden dürfen.
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