Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 5

Sachverh. AIZE Nr. IX/05 vom 26.06.2012.


Nach Vortrag von FBL Kern und kurzer Aussprache fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

a) Es werden die nachstehenden vorläufigen noch veränderbaren Maßnahmen für die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen beschlossen.

 

Samtgemeinde Elbtalaue

·         Energetische Sanierung der Grundschulen nach einem Grundschulkonzept

bisher vorliegend:

Energetische Sanierung der Grundschule in Zernien zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten (rd. 1,2 Mio Euro)

Energetische Sanierung der Grundschule Hitzacker zur Reduzierung der Bewirtschaftungskosten (rd. 1,2 Mio Euro)

·         Infrastrukturelle Verbesserung zu den Gewerbegebieten bisher vorliegend:

Ausbau GemVStr. v. L 255 (Metzingen-Hitzacker) zum Gewerbegebiet Hitzacker Räsenberg (rd. 2 Mio Euro)

·         Ausbau v. Feuerwehr.-Gerätehäusern gem. Forderungskatalog der Polizeidirektion Lüneburg

·         Zusammenlegung der Standorte Kommunale Dienste Elbtalaue (rd. 1,5 Mio Euro)

·         energetische Sanierung und Barrierefreiheit der Verwaltungsgebäude

 

b) Die Samtgemeinde Elbtalaue beantragt im Rahmen des Entschuldungsantrages, die verbliebenen Mittel aus dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben umzuwandeln, damit diese zur Eigenanteilsfinanzierung für Investitionsmaßnahmen und für soziale Maßnahmen eingesetzt werden dürfen.

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