Sitzung: 12.07.2012 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 12, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/376/2012
Sachverh. BÖVEE Nr.
IX/03 vom 03.07.2012.
Rf Ramm erläutert den von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag (siehe
Anlage) und berichtet dazu von ihren umfangreichen Recherchen. Sie regt
aufgrund der diversen Unwegsamkeiten und ihrer Meinung nach bestehenden
Umgereimtheiten an, die heutige Beschlussfassung zurückzustellen.
Stellv. SgBgm Zühlke erklärt eindringlich, dass hier ein Antrag des Rates der
Stadt Hitzacker (Elbe) vorliegt, der nicht durch den Samtgemeinderat
boykottiert werden sollte. Einzelheiten zu den Ausführungen sind nicht im
Flächennutzungsplan zu regeln.
Auch Rh Dr. Jastram weist auf den Antrag des Stadtrates Hitzacker hin und macht
deutlich, dass in der Vergangenheit nicht die Verschlammung, sondern die
Verschlickung in der Hafenzufahrt das Problem war. Dies Problem könnte aber durch die jetzige Planung im
Sinne aller Beteiligten geregelt werden..
In der weiteren Aussprache wird kontrovers über die Beschlussfassung und die im
Plan enthaltene Variante diskutiert und seitens der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen wird der Antrag auf Vertagung gestellt.
Von RV Sperling wird nach der Diskussion zunächst der Beschlussvorschlag der
Verwaltung zu Abstimmung gestellt.
Stellv. SgBgm Herzog weist darauf hin, dass der Antrag auf Vertagung bzw. der
Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen der weitergehende Antrag ist.
Nach kurzer Debatte stellt RV Sperling den Beschlussvorschlag von Bündnis
90/Die Gründen zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Die zum Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen
Stellungnahmen zu den Verfahren nach § 4 (1) BauGB und § 4 (2), § 3 (2) BauGB
werden gemäß den Abwägungstabellen des Planungsbüros abgewogen. Den
Abwägungsvorschlägen wird nicht zugestimmt.
Mehrheitlich abgelehnt
11 JA-Stimmen 18 NEIN-Stimmen 4
Stimmenthaltungen
Zu b)
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplan und die Begründung zur 48. Änderung
des Flächennutzungsplans werden nicht beschlossen. Die Verwaltung wird
aufgefordert, den Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans
hinsichtlich einer Verlegung der Hafenzufahrt zu überarbeiten, um die
Problematik der zu geringen Wassertiefen der bestehenden Hafenzufahrt aufgrund
wiederkehrender Sedimentablagerungen nachhaltig im Sinne der touristischen
Entwicklungschancen der Stadt Hitzacker zu lösen. Ferner wird die Verwaltung
beauftragt, vorsorglich eine Fristverlängerung für die Abrechnung der
EFRE-Mittel für den F-Plan Schweineweide aus dem ISEK-Prozess von 2007 über das
Ende des Jahres 2012 hinaus zu beantragen.
Mehrheitlich abgelehnt
11 JA-Stimmen 18 NEIN-Stimmen 4
Stimmenthaltungen
Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Zu a)
Die zum Entwurf der
48. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den
Verfahren nach § 4 (1) BauGB und § 4 (2), § 3 (2) BauGB werden gemäß den Abwägungstabellen des
Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Mehrheitlich beschlossen
18 JA-Stimmen 12 NEIN-Stimmen 3 Stimmenthaltungen
Zu b)
Die 48. Änderung
des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 48. Änderung des
Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Mehrheitlich beschlossen
18 JA-Stimmen 12 NEIN-Stimmen
3 Stimmenthaltungen