Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 12, Enthaltungen: 3

Sachverh. BÖVEE Nr. IX/03 vom 03.07.2012.

Rf Ramm erläutert den von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag (siehe Anlage) und berichtet dazu von ihren umfangreichen Recherchen. Sie regt aufgrund der diversen Unwegsamkeiten und ihrer Meinung nach bestehenden Umgereimtheiten an, die heutige Beschlussfassung zurückzustellen.

Stellv. SgBgm Zühlke erklärt eindringlich, dass hier ein Antrag des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) vorliegt, der nicht durch den Samtgemeinderat boykottiert werden sollte. Einzelheiten zu den Ausführungen sind nicht im Flächennutzungsplan zu regeln.

Auch Rh Dr. Jastram weist auf den Antrag des Stadtrates Hitzacker hin und macht deutlich, dass in der Vergangenheit nicht die Verschlammung, sondern die Verschlickung in der Hafenzufahrt das Problem war. Dies Problem  könnte aber durch die jetzige Planung im Sinne aller Beteiligten geregelt werden..

In der weiteren Aussprache wird kontrovers über die Beschlussfassung und die im Plan enthaltene Variante diskutiert und seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Antrag auf Vertagung gestellt.

Von RV Sperling wird nach der Diskussion zunächst der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Abstimmung gestellt.
Stellv. SgBgm Herzog weist darauf hin, dass der Antrag auf Vertagung bzw. der Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen der weitergehende Antrag ist.

Nach kurzer Debatte stellt RV Sperling den Beschlussvorschlag von Bündnis 90/Die Gründen zur Abstimmung:



Beschlussvorschlag:

Zu a)
Die zum Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den Verfahren nach § 4 (1) BauGB und § 4 (2), § 3 (2) BauGB werden gemäß den Abwägungstabellen des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird nicht zugestimmt.

Mehrheitlich abgelehnt
11 JA-Stimmen    18 NEIN-Stimmen        4 Stimmenthaltungen


Zu b)
Die 48. Änderung des Flächennutzungsplan und die Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden nicht beschlossen. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich einer Verlegung der Hafenzufahrt zu überarbeiten, um die Problematik der zu geringen Wassertiefen der bestehenden Hafenzufahrt aufgrund wiederkehrender Sedimentablagerungen nachhaltig im Sinne der touristischen Entwicklungschancen der Stadt Hitzacker zu lösen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, vorsorglich eine Fristverlängerung für die Abrechnung der EFRE-Mittel für den F-Plan Schweineweide aus dem ISEK-Prozess von 2007 über das Ende des Jahres 2012 hinaus zu beantragen.

Mehrheitlich abgelehnt
11 JA-Stimmen    18 NEIN-Stimmen        4 Stimmenthaltungen


Ohne weitere Aussprache fasst der SgRat folgenden


Beschluss:

Zu  a)

Die zum Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplans vorgetragenen Stellungnahmen zu den Verfahren nach § 4 (1) BauGB und § 4 (2), § 3 (2) BauGB  werden gemäß den Abwägungstabellen des Planungsbüros abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.


Mehrheitlich beschlossen
18 JA-Stimmen                12 NEIN-Stimmen            3 Stimmenthaltungen


Zu b)

Die 48. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss). 

Mehrheitlich beschlossen
18 JA-Stimmen                12 NEIN-Stimmen           3 Stimmenthaltungen